Im Rahmen der Tarifpolitik verhandeln die Gewerkschaften kontinuierlich verbesserte Lohn- und Arbeitsbedingungen für alle betroffenen Arbeitnehmer. Darüber hinaus vertreten sie die Arbeitnehmer in den verschiedenen nationalen Gremien wie der Tripartite (nationaler Dreierausschuss), dem Wirtschafts- und Sozialrat, dem permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschuss, sowie dem nationalen Schlichtungsamt. Bei all diesen repräsentativen Aufgaben erhalten die Gewerkschaften von der Arbeitnehmerkammer fachtechnische Unterstützung. Die Arbeitnehmerkammer anderseits arbeitet Gutachten zu Gesetzesvorlagen aus, macht fundierte ökonomische und juristische Analysen und wird auch spielt eine führende Rolle im Bereich der beruflichen Weiterbildung.
Der Vize-Präsident der Arbeitnehmerkammer, Jean-Claude Reding, beschreibt die Arbeitsaufteilung zwischen den Gewerkschaften folgendermaßen: „Die Gewerkschaften arbeiten vor Ort in den Betrieben und verteidigen dort aktiv die Rechte der Arbeitnehmer während die Arbeitnehmerkammer eher im Hintergrund für die Interessen der Arbeitnehmer arbeitet“.