Zusammensetzung der Arbeitnehmerkammer

Die Plenarversammlung der Arbeitnehmerkammer setzt sich aus 60 effektiven Mitgliedern zusammen. Diese werden im Rahmen der Sozialwahlen, die alle fünf Jahre stattfinden, von den ansässigen und nicht-ansässigen Mitgliedern der Arbeitnehmerkammer gewählt.

Angesichts der großen Zahl von Wahlberechtigten, fast 430.000, genießt die Arbeitnehmerkammer auf nationaler Ebene eine hohe Repräsentativität.

Die sektorielle zahlenmäßige Zusammensetzung der Arbeitnehmerkammer wurde wie folgt festgelegt:

Gruppe 1 Arbeitnehmer aus dem Sektor Stahlindustrie: 5 Sitze
Gruppe 2 Arbeitnehmer sonstiger Industriezweige: 8 Sitze
Gruppe 3 Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe: 6 Sitze
Gruppe 4 Arbeitnehmer aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen und Finanzmittlerdienste: 8 Sitze
Gruppe 5 Arbeitnehmer aus sonstigen Dienstleistungssektoren: 14 Sitze
Gruppe 6 Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung sowie öffentlicher Betriebe aus den Bereichen Kommunikation, Wasser- und Energieversorgung: 4 Sitze
Gruppe 7 Arbeitnehmer des Gesundheits- und Sozialwesens: 6 Sitze
Gruppe 8 Bedienstete und ehemalige Bedienstete im Ruhestand der CFL: 3 Sitze
Gruppe 9 Bezieher einer Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente: 6 Sitze
INSGESAMT 60 Sitze

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