Die Plenarversammlung der Arbeitnehmerkammer setzt sich aus 60 effektiven Mitgliedern zusammen. Diese werden im Rahmen der Sozialwahlen, die alle fünf Jahre stattfinden, von den ansässigen und nicht-ansässigen Mitgliedern der Arbeitnehmerkammer gewählt.
Angesichts der großen Zahl von Wahlberechtigten, fast 430.000, genießt die Arbeitnehmerkammer auf nationaler Ebene eine hohe Repräsentativität.
Die sektorielle zahlenmäßige Zusammensetzung der Arbeitnehmerkammer wurde wie folgt festgelegt:
Gruppe 1 | Arbeitnehmer aus dem Sektor Stahlindustrie: | 5 Sitze |
Gruppe 2 | Arbeitnehmer sonstiger Industriezweige: | 8 Sitze |
Gruppe 3 | Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe: | 6 Sitze |
Gruppe 4 | Arbeitnehmer aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen und Finanzmittlerdienste: | 8 Sitze |
Gruppe 5 | Arbeitnehmer aus sonstigen Dienstleistungssektoren: | 14 Sitze |
Gruppe 6 | Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung sowie öffentlicher Betriebe aus den Bereichen Kommunikation, Wasser- und Energieversorgung: | 4 Sitze |
Gruppe 7 | Arbeitnehmer des Gesundheits- und Sozialwesens: | 6 Sitze |
Gruppe 8 | Bedienstete und ehemalige Bedienstete im Ruhestand der CFL: | 3 Sitze |
Gruppe 9 | Bezieher einer Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente: | 6 Sitze |
INSGESAMT | 60 Sitze |