Eine Personaldelegation, die nicht an eine repräsentative Gewerkschaft gebunden ist, ist nicht befugt einen Tarifvertrag abzuschließen!

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Im Rahmen der Sozialwahlen fordert der OGBL, dass alle in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Genuss eines Tarifvertrags kommen sollten. Derzeit ist dies nur für etwa die Hälfte der Beschäftigten in Luxemburg der Fall.

Ein Tarifvertrag, in Luxemburg auch Kollektivvertrag (KV) genannt, wird zwischen einer repräsentativen Gewerkschaft und einem Unternehmen, oder einer Gruppe von Unternehmen, die im gleichen Wirtschaftssektor tätig sind, abgeschlossen und regelt die Arbeitsbeziehungen und -bedingungen für die im Betrieb oder Sektor arbeitenden abhängig Beschäftigten. Ein KV bedeutet für die betroffenen Arbeitnehmer eine Verbesserung ihrer Arbeits- und Lohnbedingungen und in der Regel auch eine bessere „Work-Life-Balance“.

Bessere Arbeits- und Lohnbedingungen

Der wichtigste Zweck eines KV ist es, den Beschäftigten Bedingungen zu gewährleisten, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen, also z.B. Löhne, die über dem Mindestlohn liegen, sowie eine kontinuierliche und automatische Lohnentwicklung.

In Luxemburg ist nur eine repräsentative Gewerkschaft befugt, einen KV auszuhandeln und abzuschließen. Die Repräsentativität ist gesetzlich festgelegt und kann sowohl für alle Wirtschaftssektoren als auch nur für einen besonders wichtigen Sektor gewährt werden.

Zurzeit sind nur zwei Gewerkschaften als repräsentativ für alle Wirtschaftsbranchen anerkannt. Von diesen ist der OGBL durch alle Branchen hindurch mehrheitlich federführend, ist die mitgliederstärkste Gewerkschaft, genießt durch seine 15 Branchengewerkschaften die größte Durchsetzungsfähigkeit und ist dezentral in allen Teilen des Landes und der Grenzregion vertreten. Der OGBL verhandelt derzeit über 200 Kollektivverträge.

Stimmen Sie für Ihr Interesse und dasjenige Ihrer Arbeitskollegen!

Liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Wenn Sie in einem Betrieb in Luxemburg arbeiten, in dem 15 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt sind, werden Sie am kommenden 12. März aufgefordert werden, an der Wahl Ihrer Personaldelegierten teilzunehmen.

Falls Sie in einem Betrieb arbeiten, in dem zwischen 15 und 99 Arbeitnehmer beschäftigt sind, dann wird nur eine einzige Kandidatenliste aufgestellt. Erkundigen Sie sich also wer von den Kandidaten im OGBL engagiert ist und geben Sie diesem/n Kandidaten Ihre Stimme.

Falls Sie in einem Betrieb arbeiten in dem 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt sind, dann wählen Sie bitte für die OGBL-Liste, Liste 1.

Der OGBL ist für seine Entschlossenheit bekannt und dafür, seit Jahrzehnten in Luxemburg die bestmöglichen Ergebnisse für die Arbeitnehmer zu erringen, sei es auf Betriebsebene, sei es auf Landesebene, in der Auseinandersetzung mit der Regierung und dem Arbeitgeberverband. Es ist deshalb besser, über Personaldelegierte zu verfügen, die die stärkste Gewerkschaft Luxemburgs im Rücken haben.

Für die Kandidatinnen und Kandidaten des OGBL zu stimmen ist also die bestmögliche Wahl, sowohl für Ihre eigenen Interessen als auch für die Interessen Ihrer Arbeitskollegen!

OGBL – Liste 1 

 

Mitgeteilt vom OGBL
am 8 März 2019