Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Centre thermal et de Santé in Mondorf ist unterschrieben

CCT_Domaine_thermal Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Centre thermal et de Santé in Mondorf wurde am 25. September 2013 zwischen der Direktion, dem OGBL als federführender Gewerkschaft und dem LCGB unterschrieben.

Der Kollektivvertrag war am 26. September 2008 von den beiden Gewerkschaften gekündigt worden. Der soziale Dialog war danach eine Zeit lang unterbrochen, dies auf Grund von Änderungen in der Direktion des Centre thermal et de Santé. Anfang 2012 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen.

Es folgten lange und stellenweise schwierige Verhandlungen, bedingt durch die angespannte finanzielle Lage des Centre thermal et de Santé und die Infragestellung der kollektivvertraglichen Errungenschaften seitens der Direktion.

Die Errungenschaften der Beschäftigten bleiben erhalten

Die Gewerkschaften konnten schlussendlich nach fünf Jahren einen Kollektivvertrag unterschreiben und erfolgreich die kollektivvertraglichen Errungenschaften der Beschäftigten verteidigen, für welche diese jahrelang gekämpft haben:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden.
  • Das Lohnsystem laut Betriebszugehörigkeit mit Annalen und Biennalen.
  • Die Jahresendzulage.
  • Die Gratifikation und Gratifikation bis im Falle eines positiven Resultats
  • Das Recht auf Sozialurlaub wurde gestärkt.

Des Weiteren wurden die Gehaltstabellen aktualisiert und für Posten, die vorher noch nicht im Kollektivvertrag existierten, wurden Laufbahnen geschaffen. Ein Artikel des Kollektivvertrags sieht darüber hinaus vor, dass die Direktion sich dazu engagiert, dass sie bei den anstehenden Verhandlungen mit der CNS zu verhindern versuchen wird, dass der Unterschied zwischen den Gehältern des Gesundheitspersonals und des FHL-Personals weiter zunimmt.

Es wurde ebenfalls ein Artikel über den Schutz der Beschäftigten im Falle von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz eingeführt. Der vorliegende Kollektivvertrag ist eine Neufassung, in der alle Zusatzabkommen die in vorherigen Jahren unterschrieben wurden, integriert wurden. Der Text wurde des Weiteren vereinfacht und der aktuellen Gesetzgebung angepasst. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten, vom 1. September 2013 bis zum 31. 12. 2015.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB
am 25. September 2013