Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion

Bausektor: Der soziale Badge wird im Juni 2013 eingesetzt werden können

Auf Anfrage des OGBL, mehrheitlich und federführend im gesamten Bereich der Bau- und Bauhandwerksberufe, fand am Donnerstag, den 21 Februar 2013, ein außerordentliches Treffen im Arbeitsministerium statt. Gelegentlich dieser Aussprache hat der OGBL dem Arbeits- und Beschäftigungsminister Nicolas Schmit seine Überlegungen und Forderungen betreffend illegale Arbeit, den sozialen Badge und die Schlechtwetterregelung mitgeteilt.

Die Zusammenkunft fand in Anwesenheit der beigeordneten Direktorin der Agentur für Arbeit (ADEM), Isabelle Schlesser, des Direktors der Gewerbeinspektion (ITM), Paul Weber, statt, die von Vertreten ihrer Verwaltungen begleitet waren.

Illegale Arbeit und Sklaverei in Luxemburg

Das Syndikat Bau des OGBL stellt fest, dass einzelne luxemburgische und ausländische im Bausektor tätigen Firmen die Kollektivverträge und die geltende Gesetzgebung nicht einhalten. Dies betrifft unter anderem die Löhne, die Arbeitszeiten und die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Unter diesen Firmen gibt es einzelne, die über Zulieferer Arbeitnehmer aus Drittländern anwerben. Diese Arbeitnehmer werden dann oft unter unmenschlichen Bedingungen untergebracht und sind gezwungen über die erlaubte maximale Arbeitszeit hinaus zu arbeiten. Man zahlt ihnen auch nicht den gesetzlichen Mindestlohn, da Transport-, Unterbringungskosten und Mahlzeiten abgerechnet werden. Des Weiteren haben sie kein Anrecht auf bezahlten Urlaub. Wenn ein Arbeitnehmer seine Rechte einfordert, wird er sofort in sein Herkunftsland zurückgeschickt, wo es ihm dann quasi unmöglich gemacht wird Beschwerde einzulegen.

Der OGBL hat Nicolas Schmit darüber informiert, dass dieses Lohndumping eine Gefahr für den Sektor darstellt und als „moderne Sklaverei“ zu betrachten ist. Um eine Ausbreitung dieses organisierten Menschenhandels zu verhindern und gegen diese neuen Formen von Sklaverei zu kämpfen, fordert der OGBL die Zurverfügungstellung aller notwendigen menschlichen und budgetären Mittel für die Kontrollorgane.

Der Arbeitsminister hat dem OGBL Recht gegeben und seinen Willen diesen Praktiken ein Ende zu setzen bekundet. Nicolas Schmit hat sich verpflichtet weitreichende Gespräche mit der ITM zu führen mit dem Ziel die diesbezügliche Arbeit wirksamer zu gestalten und schneller reagieren zu können. So wird die ITM mitarbeitermäßig aufgestockt, um ihre Präsenz zu verstärken und die Kontrollen zu vervielfachen.

In diesem Zusammenhang hat der OGBL vorgeschlagen die ITM dahingehend auszustatten, dass sie erhebliche administrative Strafen verhängen kann und sie Baustellen wo gegen geltendes Recht verstoßen wird schließen kann. Diese Bußen müssten schwerwiegend und sofort durchzuführen sein, um abschreckend zu wirken.

Der soziale Badge wird im Juni 2013 einsetzbar sein

In diesem Zusammenhang erinnerte die OGBL-Delegation den Minister an seinen im April 2012 eingebrachten Vorschlag, einen sozialen Badge einzuführen. Hierbei handelt es sich um eine Art Pass samt Matrikelnummer, Name des Arbeitgebers …, der Kontrollen auf Baustellen erleichtern soll.

Nicolas Schmit bestätigte, dass der soziale Badge im Juni 2013 einsetzbar sei. Für den OGBL sollte die Einführung dieses Kontrollinstrumentes im Zusammenhang mit dem Einsatz zusätzlicher Mittel auch repressiver Art verstanden werden.

Missbräuche bezüglich der Schlechtwetterregelung vermeiden

Des Weiteren hat der OGBL den Minister auf Missbräuche bezüglich der Schlechtwetterregelung aufmerksam gemacht. So gibt es luxemburgische Firmen, die die Schlechtwetterregelung beanspruchen, die Arbeitnehmer dennoch weiter arbeiten lassen und sich so ungestraft 80% der Löhne durch den Luxemburger Staat zurückzahlen lassen.

Zur Erinnerung, die Schlechtwetterregelung betrifft nur die in den verschiedenen Baubereichen und in einzelnen Handwerkszweigen in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber, dessen Arbeiter aufgrund widriger klimatischer Bedingungen ihre Arbeit nicht ausführen können, darf auf die Schlechtwetterregelung zurückgreifen. Während dieser Zeit dürfen die Arbeitnehmer nicht arbeiten.

Das Syndikat Bau des OGBL begrüßt die vom Arbeits- und Beschäftigungsminister eingegangenen Verpflichtungen und zeigte sich bereit bei verschiedenen Initiativen zum Schutz der vom OGBL vertretenen Arbeitnehmer und ihrer Betriebe mitzumachen.

Mitgeteilt vom Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion des OGBL
am 22. Februar 2013