Rückblick auf den Begleitausschuss der Tripartite Eisen- und Stahlindustrie

siderurgie_1Der Begleitausschuss des Personalbestands und der Investitionen, der im Rahmen des Übereinkommens Lux2016 in der Stahlindustrie geschaffen wurde, hat sich am 1. Juli 2015 unter dem Vorsitz des Wirtschaftsministers und des Arbeits- und Beschäftigungsministers zusammengesetzt. Das Ziel dieses Ausschusses ist es, vor allem darauf zu achten, dass die unterzeichneten Übereinkommen eingehalten werden, und dies hauptsächlich im Bereich Investitionen und Entwicklung des Personalbestands.

Sämtliche Ausschussmitglieder sind zum Schluss gekommen, dass den verschiedenen Verpflichtungen immer nachgekommen wird, und dass das gemeinsame Ziel, die Aktivität auf den verschiedenen Standorten der luxemburgischen Stahlindustrie aufrechtzuerhalten, und zwar über die Dauer dieses Übereinkommens hinaus, auf gutem Weg ist erreicht zu werden.

Die Diskussionen bezogen sich auf eine praktische Umsetzung der Gruppenstrategie mit dem Ziel die Kosten auf eine gewisse Weise kontrollieren zu können, besonders in den Bereichen Energie, Transport und Logistik.

Die sozialen Aspekte und ihre Auswirkungen auf das Personal werden regelmäßig in der paritätischen Kommission des Kollektivvertrags diskutiert, gemeldet und verhandelt. Zur Erinnerung: diese Kommission besteht aus Direktionsmitgliedern von ArcelorMittal und Vertretern des OGBL, dem einzigen Unterzeichner des Kollektivvertrags.

siderurgie_2Im Gegenteil zu dem was verschiedene Schwarzmaler immer wieder behaupten, führt dieser soziale Aspekt zu positiven Ergebnissen (und dies in Bezug auf monatliche und jährliche Produktionsprämien) und trägt auf jeden Fall weitgehend dazu bei, die Lebensdauer der luxemburgischen Produktionsstätten Belval, Differdingen und Rodange zu verlängern, und trägt gleichzeitig dazu bei, dass der Geschäftssitz der Gruppe weiterhin in Luxemburg bleibt.

Eine nächste Sitzung des Begleitausschusses dürfte im letzten Trimester 2015 stattfinden, um unter anderem die Regeln festzulegen, die es zu verfolgen gilt, wenn es 2016 darum geht, in Frührente zu gehen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Hüttenindustrie und Bergbau
am 1. Juli 2015