Post Luxembourg

Erneuerung des Kollektivvertrags

cct_post
Der OGBL bedauert die Einführung eines Dreiklassenlohnsystems und erinnert an seine Lohnprioritäten bei Post Luxembourg

Der Kollektivvertrag (KV) der Arbeitnehmer von Post Luxembourg wird wahrscheinlich in dieser Woche unterzeichnet. Nach dem Entschluss der luxemburgischen Regierungen, die Postdienste von den öffentlichen Diensten auszugliedern, ist 2013 der KV der Staatsarbeiter durch einen ersten KV bei Post Luxembourg ersetzt worden.

Dieser erste Kollektivvertrag, der unter der Federführung des LCGB verhandelt wurde, bedeutete für die Arbeitnehmer eine massive Verschlechterung der Lohn- und Arbeitsbedingungen.

Es ist wichtig zu unterstreichen, dass der OGBL einverstanden war, den ersten Kollektivvertrag zu unterzeichnen, damit wenigstens die Lohnbedingungen der Staatsarbeiter, die als Arbeitnehmer bei Post Luxembourg blieben, aufrechterhalten werden konnten. Die zweite Voraussetzung war die Garantie einer festen Einstellung sämtlicher Leiharbeiter bei Post Luxembourg.

Dreiklassenlöhne bei Post Luxembourg

Während die Hälfte des Personals ein öffentlich-rechtliches Statut besitzt (Beamte und Angestellte beim Staat) und automatisch von den Verbesserungen profitiert, die im öffentlichen Dienst ausgehandelt werden, so fällt die andere Hälfte des Personals (ehemals Arbeiter und Privatbeamte) unter privates Recht. So steht es den Sozialpartnern zu, regelmäßig die Lohn- und Arbeitsbedingungen der privatrechtlichen Arbeitnehmer neu zu verhandeln.

Die Beamtenschaft besteht aus 1.500 Personen. Diese kommt automatisch in den Genuss des Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst.

878 Personen werden nach den neuen Bedingungen bezahlt, die mit Post Luxembourg ausgehandelt wurden. 184 Personen werden nach den früheren Lohntabellen bezahlt, die noch in den neuen KV Post Luxembourg integriert werden müssen.

369 Personen werden gegenwärtig nach den Bestimmungen des Staatsarbeiterkollektivvertrages von 2009 bezahlt. Diese sind in einem Anhang zum Postkollekttivvertrag festgeschrieben. Diese Bestimmgen garantieren unter anderen die automatische Koppelung an zukünftige Punktwerterhöhungen im öffentlichen Dienst. Allerdings ist die automatische Anpassung an etwaigen Verbesserungen, die bei den Staatsarbeitnehmern verhandelt werden, nicht mehr gewährleistet. In diesem Fall handelt es sich um eine halbautomatische Koppelung an die Bestimmungen im öffentlichen Dienst und führt eine dritte Lohnkategorie innerhalb der Post Luxembourg ein.

Ein Kollektivvertrag stellt normalerweise ein starkes Instrument zur Herstellung gerechter Lohn- und Arbeitsbedingungen dar. Der Postkollektivvertrag wird diesem Ziel nicht gerecht, ganz im Gegenteil. Dieser wurde missbraucht, um Lohnkürzungen durchzusetzen. Anstatt einer Harmonsierung der Lohnbedingungen zwischen den verschiedenen Personalgruppen, erfolgte eine weitere Zersplitterung innerhalb der Gehälterstruktur bei der Post Luxembourg.

Die gewerkschaftlichen Forderungen müssen erhalten werden

Der OGBL stimmt dem Vorschlag der Direktion von Post Luxembourg zu. Dieser beinhaltet eine allgemeine Lohnerhöhung von 70 Euro, und sieht vor, das Erfallen der drei ersten Lohnvorstufen um ein Jahr vorzuziehen.

Nichtsdestotrotz erinnert der OGBL daran, dass die hier unten angeführten Verhandlungselemente unabdingbar sind, um eine Lohngerechtigkeit bei Post Luxembourg wieder herzustellen. Der OGBL bedauert außerdem, dass diese entweder aufgegeben wurden, oder auf sehr wenig zufriedenstellende Art und Weise bei den Verhandlungen geklärt wurden:

  • Die Anpassung der Lohnbedingungen der Laufbahnen A bis C an die, die im Kollektivvertrag der Arbeitnehmer beim Staat vorgesehen sind;
  • Die Anpassung der Lohnbedingungen der Laufbahnen D bis F an entsprechende Beamtenlaufbahnen im öffentlichen Dienst: Dies verstärkt ebenfalls die Attraktivität von Post Luxembourg auf dem Arbeitsmarkt;
  • Eine automatische Koppelung an die Lohnbedingungen im öffentlichen Dienst;
  • Die Verallgemeinerung der Ganztagsarbeit;
  • Eine verstärkte Automatisierung der Promotions- und Aufstiegsmechanismen, um so willkürliche Entscheidungen zu vermeiden und somit die Lohngerechtigkeit zu verbessern;
  • Präzise Vorkehrungen, die die interne Mobilität regeln, um die Chancengleichheit für sämtliche Berufskategorien zu gewährleisten;
  • Ein vollständiges Inventar der Arbeitsstellen und Berufe, um sie an eine angepasste und im KV Post Luxembourg vorgesehene Laufbahn anzubinden;
  • Die Einführung einer einheitlichen Lohnstruktur für das gesamte Personal, um eine Lohnkohärenz zu gewährleisten und um das Arbeitsklima bedeutend zu verbessern;
  • Ein berufliches Weiterbildungsprogramm, zugänglich für das gesamte Personal;
  • Eine Harmonisierung des Privatlebens mit der Arbeitszeit über die Verhandlung eines treffenden Arbeitszeitmodells.

Der OGBL erklärt sich bereit, den neuen Kollektivvertrag zu unterzeichnen, damit die Arbeitnehmer wenigstens von den beiden Vorteilen profitieren können, die von der Direktion vorgeschlagen wurden, nämlich eine allgemeine Lohnerhöhung von 70€ und das Vorziehen um ein Jahr der Auszahlungsfristen der drei ersten Lohnstufen.

Der OGBL bedauert jedoch, dass die Gewerkschaften LCGB und der P&T auf die Erpressung des Verwaltungsrates eingegangen sind. Letzterer hat den Zeitfaktor als Druckmittel benutzt, mit der Drohung nach August die zugestandenen Lohnvorteile nicht mehr gewährleisten zu können.

Es sei bemerkt, dass sowohl der LCGB als auch die Gewerkschaft der P&T dem Verwaltungsrat angehören.

Während die gewerkschaftliche Vertretung bei Post Luxembourg paritätisch ist (OGBL 33%, LCGB 33%, Gewerkschaft der P&T 33%), hat sich der LCGB die Verhandlungsverantwortung zu eigen gemacht, indem er mit der Gewerkschaft der P&T eine Koalition gebildet hat.

Der Kollektivvertrag der Arbeitnehmer beim Staat hingegen wird unter der Zuständigkeit des OGBL verhandelt, der 87% dieser Arbeitnehmer vertritt.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 8. August 2016