Stellungnahme des OGBL zur Jugendgarantie

In der Europäischen Union ist beinahe jeder vierte Jugendliche arbeitslos. Die „Jugendgarantie“ ist eine neue Initiative zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, mit der alle jungen Menschen unter 25 Jahren, ob sie arbeitslos gemeldet sind oder nicht, innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende der Schulzeit oder nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes ein qualitativ hochwertiges Angebot erhalten sollen. Dieses Angebot muss eine Beschäftigung, eine Lehre, ein Praktikum oder eine Weiterbildung sein und individuell auf die Bedürfnisse und die Situation des Betroffenen abgestimmt sein. Die Länder der EU haben das Prinzip der Jugendgarantie im April 2013 verabschiedet.

Der OGBL hält die „Jugendgarantie“ für eine geeignete Unterstützungsmaßnahme, um junge Arbeitssuchende bei der nachhaltigen Eingliederung ins Erwerbsleben zu begleiten. Der OGBL warnt, dass sich ein solcher Ansatz nicht auf die soziale Betreuung der jungen Menschen beschränken darf, sondern vor allem auf die berufliche Begleitung abzielen muss und das Arbeitsrecht stärken statt flexibilisieren muss. Nicht alle Jugendlichen, die auf Jobsuche sind, sind automatisch wenig qualifiziert und haben große soziale Probleme. Die „Jugendgarantie“ sollte nicht nur auf besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen abzielen. Nach Ansicht des OGBL brauchen wir eine Maßnahme für alle Jugendlichen, die ihnen zu mehr Eigenständigkeit verhilft und sie dabei unterstützt, ihren individuellen Weg zum Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden.

Junge Menschen dürfen nicht in die Prekarisierungsfalle geraten, dadurch dass sie sich ohne Lohnerhöhung und ohne Verbesserung der Arbeitsbedingungen von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln müssen.

Der OGBL erinnert daran, dass die „Jugendgarantie“ eine Empfehlung ist, die für die Mitgliedstaaten keinerlei Verpflichtungen vorsieht. Bisher hat die EU noch nicht präzisiert, welche Art von Beschäftigung garantiert werden soll. Die Regierung ist daher aufgefordert, den rechtlichen Rahmen dieser Maßnahme festzulegen und einen detaillierten Plan zu deren Umsetzung zu erstellen. Für den OGBL bietet die „Jugendgarantie“ an sich noch keine Lösung für die Jugendarbeitslosigkeit, wenn sie nicht mit sinnvollen Begleitmaßnahmen und der Schaffung annehmbarer Arbeitsplätze einhergeht. Die Ausbildung muss auf die geschaffenen und verfügbaren Arbeitsplätze abgestimmt werden, nicht umgekehrt. Deshalb brauchen wir eine Politik zur Wiederankurbelung und Stützung der Konjunktur.

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