Treffen von SEW/OGBL mit dem Beigeordneten Minister für Hochschule und Forschung

Für eine höhere Beteiligung des Personals am Entscheidungsprozess

universite_panneau_vignetteEine Delegation der Abteilung für Hochschule und Forschung des SEW/OGBL hat sich kürzlich mit dem beigeordneten Minister für Hochschule und Forschung, Marc Hansen, getroffen, zum Thema des Gesetzesentwurfs bezüglich der Universität Luxemburg, der sich zurzeit auf dem Instanzenweg befindet.

Der OGBL hat unterschiedliche Vorschläge und Kritiken zu den verschiedenen Punkten des Gesetzesentwurfs angebracht. Wenn auch der Minister und die anwesenden Funktionäre sich gegenüber den Bemerkungen des OGBL aufmerksam gezeigt haben, und einen gewissen Willen bekundet haben, wenigstens einige Punkte zu überarbeiten (zum Beispiel den über Urheberrecht oder auch noch den über Personalbeurteilung), so scheinen doch ziemlich große Meinungsverschiedenheiten zum Führungsmodell der Universität zu bleiben.

Wenn der OGBL hauptsächlich die Stärkung der internen demokratischen Prozedur und der Teilnahme des Personals an den Entscheidungsinstanzen fordert, so ist für das Ministerium der Schwerpunkt die „Effizienz“. Es stellt somit seinen Willen in den Vordergrund (so wie es in der Begründung des Gesetzesentwurfs heißt), einerseits „eine klare Trennung zwischen Führungs- und Entscheidungsgremien zu schaffen (…) und der Komponenten in denen die wichtigsten Aktivitäten der Universität stattfinden“, und andrereseits, „den Entscheidungsprozess zu erleichtern (…) und eine Verstreuung der Entscheidungsfindung zu vermeiden“. Daher eine Entscheidungsmachtkonzentration alleine beim Verwaltungsrat, der sich ausschließlich aus außenstehenden Persönlichkeiten zusammensetzt.

Die gewählten Personalvertreter, wie die Studenten, hätten nur eine beratende Funktion. Der Minister sieht diese übrigens dadurch gestärkt sieht, dass der Universitätsrat seinen eigenen Präsidenten haben wird und der Personaldelegationspräsident in Zukunft als Beobachter in die Sitzungen des Verwaltungsrats eingeladen wird. Für den OGBL ist, im Gegenteil, die Tatsache, dass die gewählten Universitätsgemeinschaftsvertreter kein wirkliches Entscheidungsrecht bei den großen Orientierungen der Universitätspolitik haben, nicht nur ein Verstoß gegen die akademischen Traditionen aus Kontinental-Europa ist, sondern ebenfalls zur Krisensituation beigetragen hat, die sich im April 2017 herausgeschält hat.

Der OGBL hält demnach an seinen Forderungen fest für eine Stärkung der Teilnahme der Vertreter der Universitätsgemeinschaft am Entscheidungsverfahren:

–          Anwesenheit mit Stimmrecht der Personalvertreter im Verwaltungsrat

–          Stärkung der Rolle des Universitätsrates, der über reale Macht verfügen muss, was die Bestimmung der pädagogischen und wissenschaftlichen Angelegenheiten betrifft, sowie über ein Vetorecht bei der Ernennung der Rektoratsmitglieder

–          Aufrechterhaltung der im Gesetzentwurf nicht mehr explizit vorgesehenen Fakultätsräte mit ihren aktuellen Kompetenzbereichen

–          Miteinbeziehung der Personaldelegation bei den Gesprächen über den Vierjahresplan

Der letzte Punkt ist ebenfalls aktuell wegen des Staatshaushaltsentwurfs, der kurz nach dem oben genannten Treffen eingereicht wurde. Der Finanzminister und anschließend der beigeordnete Minister haben in der Tat das Vorhaben der Regierung, die Investitionen in Hochschule und Forschung substantiell zu erhöhen, in den Vordergrund gestellt,. Dies gilt auf den ersten Blick als begrüßenswert.

Dennoch stellen sich eine Reihe von Fragen nach den diesbezüglichen Ankündigungen der Regierung, angefangen mit der Tatsache, dass bei der akademischen Eröffnung, die am vergangenen 12. Oktober stattfand, der beigeordnete Minister von einer Erhöhung der „Dotierung der Universität und der öffentlichen Forschungszentren um 9%“ im Vergleich zum vergangenen Jahr sprach. Die Mitteilung, die vom beigeordneten Minister veröffentlicht wurde, im Anschluss an die Vorstellung des Haushalts vor der parlamentarischen Hochschulkommission am 16. Oktober, erwähnt ihrerseits jedoch eine Erhöhung „um 5,3% gegenüber 2017“ der „Staatsausgaben, die Hochschule und Forschung gewidmet sind“. Müsste man also verstehen, dass sich 41% der versprochenen Erhöhung zwischen dem 12. und 16. Oktober in Luft aufgelöst haben?

Das Durcheinander wird noch größer, wenn man den Haushaltsentwurf für 2018 näher betrachtet, an erster Stelle Artikel 41.040, d.h. den zum „finanziellen Beitrag des Staates im Interesse der öffentlichen Einrichtung ,Universität Luxemburgʻ“. Weit davon entfernt zuzunehmen nimmt dieser Haushaltsbeitrag von 157.467.500 Euro für 2017 auf 156.887.500 Euro für 2018 ab, demnach ein Minus von 580.000 Euro. Ebenso ist der Betrag der Dotierung für die drei öffentlichen Forschungszentren LISER, LIST und LIH genau der gleiche wie 2017.

Was bedeuten also die angekündigten Haushaltserhöhungen? Einerseits wegen der ständigen Zunahme der Studentenzahlen, wird der Staat dementsprechend den vorgesehenen Haushalt für die Studienbörsen erhöhen (+ 1 Million Euro für 2018 im Vergleich zu 2017). Dabei bekommt die Uni, außer ihrem normalen Haushalt, einen spezifischen Beitrag von 2.791.450 Euro, der für die Schaffung eines Bachelor in Medizin bestimmt ist. Jedoch sieht der Haushaltsentwurf vor allem einen „finanziellen Beitrag“ von 21,5 Millionen Euro vor, der nicht im Haushalt 2017 vorgesehen war, „für verschiedene öffentliche Einrichtungen und Gruppierungen mit wirtschaftlichen Interessen, die unter Vertrag beim Staat sind oder eine Konvention mit ihm abgeschlossen haben“.

Wer wird von diesem Haushaltskredit profitieren? Dies geht nicht klar hervor. Die Betitelung sagt jedenfalls aus, dass dieser Mehrbetrag nicht integral an die Uni und an das öffentliche Forschungszentrum geht. Bezüglich der Gelder, die den jeweiligen Instituten gewidmet sind, scheint die Regierung sich eine offene Tür behalten zu wollen, im Hinblick auf die Verhandlung der kommenden Vierjahrespläne, die bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden müssten.

Dieser Mangel an Transparenz betreffend die wahre Zuordnung der angekündigten Haushaltserhöhung bestätigt laut OGBL das Bedürfnis einer erweiterten Teilnahme der Personalvertreter am Entscheidungsprozess.

Auf jeden Fall hofft der OGBL, der immer eine gezielte Investitionspolitik in Hochschule und Forschung gefördert hat, dass diese Zusatzfonds nicht ausschließlich Leitprojekten, wie medizinischer Ausbildung oder „space-mining“ zugute kommt, sondern dass die Regierung weiterhin ein stetiges Wachstum der verschiedenen Komponenten des öffentlichen Sektors des Hochschulwesens und der Forschung in Luxemburg unterstützen wird.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft
am 20. Oktober 2017