Arcelor Mittal

Unwahrheiten, Demagogie und Feigheit

Mit diesen drei Worten lässt sich die Haltung des christlichen Gewerkschaftsbunds LCGB im Zusammenhang mit dem Tarifvertrag für ArcelorMittal zusammenfassen. Normalerweise liegt es uns fern, die Kolleginnen und Kollegen einer anderen Gewerkschaft zu attackieren, doch in diesem speziellen Fall wurden nicht nur alle Grenzen überschritten, sondern der LCGB verfolgt hier definitiv die falsche Zielrichtung.

Schon vor Beginn der Verhandlungen waren Alleingänge der „Kolleginnen und Kollegen“ zu beobachten, die sich an keine Regel gehalten und zum Beispiel ihren Forderungskatalog veröffentlicht haben, obwohl gemeinsame Treffen geplant gewesen waren.

Doch zunächst sollten wir noch einmal die wesentlichen Punkte in dieser Sache zusammenfassen: Nach Verhandlungen, Veranstaltungen und Protestkundgebungen über einen Zeitraum von mehr als 13 Monaten ist der OGBL seiner Gesamtverantwortung gerecht geworden und hat am Donnerstag, den 16. Januar 2014, eine Grundsatzvereinbarung mit der Geschäftsleitung von ArcelorMittal unterzeichnet.

Auch wenn diese Vereinbarung gewiss keinen Sieg darstellt, muss sie doch als Möglichkeit gewertet werden, den Schaden zu begrenzen und gleichzeitig einige Perspektiven für die Zukunft zu eröffnen.

Was wäre passiert, wenn wir nicht unterschrieben hätten und die Geschäftsleitung von ArcelorMittal ganz einfach das Arbeitsrecht anwenden würde (wie dies in einem Schreiben an die gesamte Belegschaft angekündigt wurde)? Dann hätte die gesamte Belegschaft nach einer Übergangsphase von der Dauer einer Kündigungsfrist Folgendes hinnehmen müssen: eine Verringerung ihres Lohns (die sich unseren Berechnungen nach auf durchschnittliche Einbußen von 400 bis 600 Euro brutto pro Monat pro Beschäftigtem in Schichtarbeit belaufen hätte), den ersatzlosen Wegfall der 12 Ruhetage, das Ende der Lohn- und Gehaltsgarantien, keine zusätzlichen Urlaubstage mehr für Nachtarbeit usw.

Eine weitere Unwahrheit, die wir richtigstellen möchten, betrifft die Ergebnisse der Anhörung der Belegschaft. Alle Personalversammlungen wurden ausschließlich vom OGBL organisiert. Gelegentlich waren Delegierte des LCGB anwesend. Sie hielten sich jedoch immer im Hintergrund und ergriffen während der Debatten und Diskussionen mit der Belegschaft nie das Wort (genau wie in den gesamten 13 Monaten, in denen mit der Geschäftsleitung verhandelt wurde).

Im Sinne der Transparenz haben wir die Präsenz von Delegierten des LCGB bei der Auszählung der an den Standorten organisierten Abstimmungen akzeptiert. Die Ergebnisse lauten wie folgt: von insgesamt +/- 3.500 Beschäftigten, die von dem Tarifvertrag betroffen sind, haben lediglich 1.373 ihre Stimme abgegeben (wobei zutrifft, dass einige bereits im Urlaub waren), was insgesamt 39 % entspricht. Berücksichtigt man die Tatsache, dass 945 Stimmberechtigte den Vorschlag vom 9. Dezember abgelehnt haben, entspricht das immer noch nur +/- 27 % aller Beschäftigten, für die der Tarifvertrag gilt. Folglich liegen wir sehr weit von den Zahlen entfernt, die von den „Kolleginnen und Kollegen“ des LCGB verkündet wurden, und auch sehr weit von dem für einen Streik notwendigen Quorum.

Wir warten noch immer auf die offiziellen Zahlen der vom LCGB durchgeführten Umfrage: Wir werden sie jedoch nie bekommen, da es sie einfach nicht gibt!

In Wahrheit fixiert sich der LCGB auf die Lohn- und Gehaltstabelle der ehemaligen Angestellten und die hypothetische Angleichung der Tabelle der ehemaligen Arbeiter an die der ehemaligen Angestellten. Zum einen wurde diese Möglichkeit nie in Betracht gezogen und zum anderen bedeutet ein solcher Ansatz eine völlige Verkennung der unterschiedlichen Verfahrensweisen.

Einige wesentliche Punkte der Vereinbarung:

  • Kurz gesagt wird jeder Beschäftigte nach einer Übergangszeit ab dem 1. Januar 2016 28 Tage bezahlten Urlaub statt wie bisher 25 Tage sowie drei orts- bzw. berufsübliche Feiertage haben; die Schichtarbeiter behalten die zwei zusätzlichen Urlaubstage für Nachtarbeit, und alle Beschäftigten erhalten einen Urlaubstag für eine Betriebszugehörigkeit zwischen 18 und 24 Jahren, zwei Urlaubstage für eine Betriebszugehörigkeit zwischen 25 und 29 Jahren und drei Urlaubstage für eine Betriebszugehörigkeit ab 30 Jahren.
  • Im Zusammenhang mit den Änderungen betreffend die neue Lohn- und Gehaltstabelle für die ehemaligen Angestellten wurde bereits jetzt erreicht, dass die Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Tarifvertrags dem Unternehmen angehört haben, keinen Cent ihres Gehalts verlieren werden.
  • Es wird eine Jahresprämie auf der Grundlage derselben Berechnungskriterien eingeführt, die auch für die Führungskräfte herangezogen werden (die existierende Jahresprämie liegt seit Jahren bei null, sodass die neue nur besser sein kann …);
  • Alle Beschäftigten erhalten eine Einmalprämie in Höhe von 1.000 Euro brutto.

Weitere Elemente, die wir durch unsere Unterschrift gesichert haben: den Standort Rodange, die für die berufliche Wiedereingliederung zuständige Cellule de reclassement (CDR), die Vorruhestandsregelungen bis 2016 sowie die Lohn- und Gehaltsgarantien. Des Weiteren kommen zu den im Vertrag LUX-2016 geplanten Investitionen in Höhe von 150 bis 200 Millionen Euro rund hundert Millionen Euro für die Modernisierung der Walzstraße 2, der Walzstraße Grey und der Auslieferungsplattformen in Belval und Differdange hinzu.

Die Einzelheiten betreffend die Harmonisierung, die Einführung und die Anwendung des neuen Tarifvertrags müssen noch diskutiert und ausgehandelt werden. Zu diesem Zweck haben wir zusammen mit der Geschäftsführung Arbeitsgruppen eingerichtet und einen Zeitplan aufgestellt. Durch seine Haltung hat sich der LCGB von vornherein selbst aus allen diesen Arbeitsgruppen ausgeschlossen und tatsächlich alle seine Ziele erreicht: nämlich Unwahrheiten zu verbreiten, sich aus jedweder Mitwirkung in den Unterarbeitsgruppen herauszuhalten und sich selbst zum Thema in der Presse zu machen. Wir selbst werden in der nächsten Zeit weiterhin alle unsere Aufgaben erfüllen und unserer Verantwortung gerecht werden.