Der OGBL wehrt sich gegen jegliche Verschlechterung der Bestimmungen bezüglich der Schlechtwetterarbeitslosigkeit oder –kurzarbeit

chantierDie Regierung hat einseitig beschlossen, die Bestimmungen bezüglich der Schlechtwetterarbeitslosigkeit oder –kurzarbeit („chômage intempéries“), zu verschlechtern. In ihrem sogenannten „Zukunftspak‟ will sie diese Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit allein auf die Wintermonate beschränken, und das einzig und allein, um auf Kosten von tausenden Arbeitnehmern des Bau- und Handwerkssektors zu sparen.

Die Schlechtwetterarbeitslosigkeit oder –kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument, um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz der betroffenen Arbeitnehmer zu garantieren.

Zur Erinnerung, bei schlechtem Wetter (Regen, Frost, Hitze usw.), das die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet, ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, seine Arbeitnehmer in „Schlechtwettersituation‟ zu deklarieren. Während der beiden ersten Tage des Monats zahlt der Arbeitgeber 80% des Lohnes des Arbeitnehmers. Anschließend übernimmt der Staat zum gleichen Prozentsatz.

Diese Bestimmung verhindert, dass die Arbeitnehmer unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten müssen, und ermöglicht ihnen, ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen.

Die jetzigen Bestimmungen verändern wäre eine ernsthafte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer dieses Sektors und zeigt die totale Ignoranz der politischen Entscheidungsträger bezüglich dieser Arbeitsbedingungen.

Das OGBL-Syndikat Bau lehnt aufs Heftigste jegliche Veränderung dieses Gesetzes zu Ungunsten der Arbeitnehmer und fordert den sofortigen Rückzug dieses Vorschlags.

Die Regierung sagt dazu, dass die Arbeitgeber diese Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit missbrauchen, indem sie ihre Mitarbeiter zum Arbeiten zwingen und anschließend beim Staat die Entschädigung anfordern.

Das OGBL-Syndikat Bau prangert diese wettbewerbsverzerrende Vorgehensweise natürlich mit Nachdruck an, kann jedoch nicht akzeptieren, dass die Arbeitnehmer bestraft werden, und nicht die betrügerischen Arbeitgeber.

Der OGBL ist dazu bereit, mit der Regierung zusammenzuarbeiten, um die Anwendung dieser Art von Schlechtwetterarbeitslosigkeit bzw. –kurzarbeit zu kontrollieren, um so jeglichen Missbrauch seitens der Arbeitgeber zu verhindern. Der OGBL schlägt eine Vorerklärung oder eine direkte Erklärung bei Schlechtwetterarbeitslosigkeit oder –kurzarbeit vor, um so die Kontrollen der Gewerbeinspektion auf den Baustellen zu erleichtern, und so mögliche Missbräuche direkt festzustellen.

In Anbetracht dieser Tatsachen, richtet das OGBL-Syndikat Bau einen dringenden Appell an die Regierung, diesen Vorschlag sofort zurückzuziehen, der das Gesetz über die Schlechtwetterarbeitslosigkeit beziehungsweise –kurzarbeit verschlechtert. Es fordert darüber hinaus die Eröffnung von Gesprächen mit dem OGBL-Syndikat Bau, um effiziente Maßnahmen zu finden, um diesen Dumpingmethoden einiger Arbeitgeber ein Ende zu setzen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion
am 24. November 2014