Südgemeinden

Der OGBL fordert die sofortige Wiederaufnahme der Kollektivvertragsverhandlungen bei den Arbeitnehmern

services_publics_camionDie letzte Verhandlungsrunde fand am 9. Juni 2015 unter guten Vorzeichen statt. Die paritätischen Arbeitsgruppen bewerteten sich als ausgezeichnete Hilfsmittel bei sehr wichtigen Aufgabenlösungen wie z.B. das Ausarbeiten angepasster Prozeduren beim „reclassement interne“, die Schaffung neuer Mechanismen zur beruflichen Wiedereingliederung und die Gestaltung einer kohärenten Gehälterstruktur für alle privatrechtlichen Berufsbilder in den Gemeinden. Des Weiteren einigten sich die Sozialpartner, eine Vereinfachung aller Laufbahnen unverzüglich nach der Unterzeichnung gemeinsam in Angriff zu nehmen.

Die Sozialpartner verließen den Verhandlungstisch mit der vereinbarten Absicht, den Südgemeindenkollektivvertrag im Herbst 2015 zu unterzeichnen.

Wichtige Bestandteile der Verhandlungen sind:

  • die Einführung eines paritätischen Sozialobservatoriums, das schwervermittelbaren Arbeitssuchenden eine berufliche Perspektive in den Südgemeinden ermöglicht;
  • Arbeitszeitbestimmungen im Sinne einer besseren gesundheitlichen Absicherung für Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst;
  • die Förderung der Arbeitnehmer, die ihre berufliche Kompetenz den Gemeinden zur Verfügung stellen, wie z.B. bei der Ausbildung von Lehrlingen und Arbeitskollegen;
  • Verbesserungen der Lohn-bedingungen bei Ersetzen eines höheren Arbeitspostens,
  • Umsetzung der Empfehlungen der verschiedenen Arbeitsgruppen.

Der Präsident der kommunalen Verhandlungskommission torpediert die Lohnverhandlungen

Die Gewerkschaften staunten nicht schlecht, als der Verhandlungspräsident der Südgemeinden, Dan Codello, am 22. Juli 2015, neue skandalöse Forderungen an die Gewerkschaften einreichte. Diese neuen Forderungen, die im Namen aller Südgemeinden formuliert wurden, beinhalteten einen massiven Gehälterabbau von fast 20% in sämtlichen Arbeitnehmerlaufbahnen für die ersten 3 Dienstjahre und einer Lohnkürzung von bis zu 8% für die nachfolgenden Arbeitsjahre.

Die Gewerkschaften erteilten diesen neuen Forderungen seitens der Gemeindeverantwortlichen eine klare Absage!

Bis dato ist den Gewerkschaften auf Grund der gegebenen Umstände und des erlebten mangelhaften Führungsstils des Verhandlungspräsidenten unklar, ob dieser im Auftrag der Gemeindeverantwortlichen oder auf eigene Faust gehandelt hat. Neue kommunale Gehälterforderungen müssten eigentlich durch die jeweiligen Schöffenräte genehmigt werden. Dies war jedoch nicht der Fall.

Gerüchten zufolge hätte sich Herr Codello als Verhandlungspräsident bei den Gemeindeverantwortlichen zurückgezogen. Der Gewerkschaft schickte er keine offizielle Kündigung, sondern nach deren NEIN! zum Sozialabbau einen Drohbrief. Seitdem herrscht Funkstille.

Den Worten Taten folgen lassen – der OGBL stellt den Südgemeinden ein Ultimatum

Falls es den Gemeindeverantwortlichen aller politischen Couleur in den Südgemeinden wirklich ernst gemeint ist, betreffend die guten Beziehungen zu den Gewerkschaften und der notwendigen Verteilung des erarbeiteten Wirtschaftswachstums, auf den so mancher Politiker sehr stolz ist, so müsste es an der Zeit sein, dies den Arbeitnehmern in den Gemeinden zu beweisen. In den Gemeinden sind nämlich die Politiker die Geschäftsführer und die Bürger Arbeitnehmer.

Korrekte, faire und verantwortungsvolle Lohnverhandlungen wären ein erster Schritt, den Worten Taten folgen zu lassen…

Auf Initiative des OGBL haben die Gewerkschaften OGBL und LCGB am 1. März beschlossen, den Südgemeinden ein Ultimatum betreffend die Wiederaufnahme der Lohnverhandlungen zu stellen. Die Südgemeinden haben drei Wochen, um den Gewerkschaften einen neuen Verhandlungstermin mitzuteilen. Andernfalls sehen sich die Gewerkschaften dazu gezwungen, die Lohnverhandlungen der Südgemeindearbeitnehmer als gescheitert zu betrachten.

Der OGBL wird keine gewerkschaftlichen Mittel scheuen, die Gemeindeverantwortlichen daran zu erinnern, ihren Worten Taten folgen zu lassen. Der OGBL weiß dies auf jeden Fall zu tun!

Die vertragschließenden Gewerkschaften

OGBL 86%   LCGB 14%

Abdeckungsbereich des Kollektivvertrags

  • Die 18 Südgemeinden beschäftigen rund 2.200 privatrechtliche Arbeitnehmer.
  • Der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Südgemeinden deckt jene Arbeitnehmer ab, die vorwiegend eine handwerkliche Tätigkeit ausüben.
  • Das kommunale Personal im sozio-edukativen- und im Pflegebereich fällt unter den sektoriellen Kollektivvertrag der Arbeitnehmer des Sozial- und Pflegesektors (SAS).
  • Die Gemeindebeamten und Gemeindeangestellten, sowie das Schulpersonal (employés communaux) fallen nicht unter den Geltungsbereich des Kollektiv-vertrags, da sie dem öffentlichen Recht unterliegen.

Die 18 Südgeimenden

Bettemburg, Garnich, Niederker-schen, Sassenheim/Beles, Differdingen, Hobscheid, Petingen, Kayl/Tetingen, Reckingen/Mess, Steinfort, Düdelingen, Koerich, Roeser, Esch/Alzette, Monnerich, Rümelingen