Pressemitteilung des Europasekretariats

OGBL und LCGB unterstützen Vorschlag für internationale Konvention gegen geschlechtsbezogene Gewalt

Der Verwaltungsrat der Internationalen Arbeits-Organisation (ILO) wird bei seiner nächsten Sitzung (13. bis 27. März) darüber entscheiden, ob sie auf die Tagesordnung der Internationalen Arbeits-Konferenz (IAK) 2016 eine normative Frage zur Gewalt gegen Frauen und Männer am Arbeitsplatz stellen wird oder nicht.

Die Gewalttaten gegen Frauen sind üblich: schätzungsweise wurde weltweit jede dritte Frau zu Geschlechtsverkehr gezwungen, geschlagen oder misshandelt. Diese Gewalt ist die Haupt-Todesursache und -Behinderungsursache bei Frauen zwischen 15 und 44 Jahren. Die Gewalt gegen Frauen und junge Mädchen ist der Verstoß gegen Menschenrechte, der am meisten geduldet und am weitesten verbreitet ist. Diese Gewalt ist überall vorzufinden: zu Hause, in der Schule, auf der Straße und bei der Arbeit. Die sexuelle Belästigung, die psychologische Gewalt, die Drohungen sowie die Einschüchterung sind geläufige Praktiken am Arbeitsplatz. Die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen ist in Gefahr, wenn sie mit Gewalttaten konfrontiert sind, ob zu Hause oder am Arbeitsplatz.

Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB), dessen Mitglieder OGBL und LCGB sind, ist der Meinung, dass eine Konvention der ILO über geschlechtsbezogene Gewalt unter all ihren zahlreichen Formen einen großen Fortschritt bedeuten würde, um die Arbeitsbedingungen der Frauen weltweit zu verbessern. Diese würde auch dazu beitragen, dass erhebliche Gesundheitsausgaben als Folge der Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz vermieden werden könnten.

Eine Konvention der ILO zur geschlechtsbezogenen Gewalt würde es ermöglichen, eine gravierende Lücke zu schießen, da es nur wenige Länder gibt, die einen Schutz gegen die geschlechtsbezogene Gewalt am Arbeitsplatz garantieren. Sie würde auch eine weitgreifende Definition der geschlechtsbezogenen Gewalt am Arbeitsplatz herbeiführen, sowie Bestimmungen und Maßnahmen zur Vorbeugung sowie zum Schutz und zur Unterstützung der Arbeitnehmer(innen), die Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt wurden, festlegen.

Es ist vielleicht langfristig die letzte Chance, diese Frage auf die Tagesordnung der IAK zu setzen. Deshalb ist es absolut notwendig, dass es beim nächsten Treffen des Verwaltungsrats eine mehrheitliche Unterstützung für diesen Vorschlag gibt. OGBL und LCGB haben sich gestern brieflich an Arbeitsminister Nicolas Schmit gewandt, um ihn zu bitten, diesen Vorschlag, eine normative Frage über die Gewalt gegen Frauen und Männer in der Arbeitswelt auf die Tagesordnung der IKA von 2016 zu setzten, zu unterstützen.

Mitgeteilt am 13. März 2014