Sodexo (Pflegeheim Bettemburg)

Nationales Schlichtungsamt ist befasst!

sodex_bett3Seit Februar 2015 befindet sich das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen im Rechtsstreit mit der Direktion von Sodexo Résidences Services asbl, die nicht damit aufhört, die sozialen Errungenschaften, die für das Personal des Pflegeheims „An de Wisen“ ausgehandelt wurden, in Frage zu stellen.
Ein immer größerer Druck wird von der Direktion auf das Personal ausgeübt, unter dem Vorwand, dass die Finanzierung des Sektors von wirtschaftspolitischen Entscheidungen abhängt. Im Oktober 2016 kündigt die Direktion von Sodexo Résidences Services asbl erneut ihr Vorhaben an, die Vorteile des FHL-Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer abschaffen zu wollen, weil die Löhne sozusagen zu hoch sind! Laut Aussagen der Direktion wird die Firma wahrscheinlich 2020 Konkurs anmelden.

Es muss vor allem darauf hingewiesen werden, dass bis heute zahlreiche Austausche zwischen den Sozialpartnern stattgefunden haben, um eine Strategie auszuarbeiten, die den Haushalt ins Gleichgewicht bringen kann. Sämtliche konkreten Vorschläge des OGBL sind bis heute von der Direktion unbeantwortet geblieben.

Im Gegenteil, der Direktor der Seniorenaktivitäten von Sodexo kündigt per Brief an die Delegation an, dass die Sozialverhandlungen zwischen der Direktion der Residenz „An de Wisen“ und dem OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen gescheitert sind. Die Direktion hat so den Sozialdialog abgebrochen, ohne den OGBL darüber zu informieren.
Am 18. November haben 250 Personen während einer Protestaktion vor dem Pflegeheim „An de Wisen“ demonstriert.

Trotz des zurzeit laufenden Sozialkonflikts in den Sektoren der beiden Kollektivverträge SAS und FHL, mit einer Massendemo von über 9000 Arbeitnehmern des Sektors, bleibt die Direktion unerbittlich und will weiterhin die Arbeitnehmer, die nach dem FHL-Kollektivvertrag arbeiten, in den SAS-Kollektivvertrag transferieren!

Diese Einstellung der Sodexo-Direktion ist inakzeptabel. Der OGBL, zusammen mit der Personaldelegation des Hauses, wird sich weiterhin gegen diese Einschüchterungsstrategie der Direktion gegenüber ihren Arbeitnehmern wehren.

Der OGBL hat immer davor gewarnt, dass alle zusammen sämtliche möglichen gewerkschaftlichen und rechtlichen Verteidigungswege einschlagen werden. Auch deshalb hat der OGBL das nationale Schlichtungsamt damit befasst.

sodex_bett2Es muss klargestellt werden, dass das Unternehmen 2010 damit aufgehört hat, für die neu angestellten Personen der Krankenhauseinrichtungen, den CCT FHL Kollektivvertrag zu verwenden. Jedoch garantiert Artikel 36 dieses selben Vertrags den Schutz der Arbeit und der gesellschaftlichen Stellung während 10 Jahren, und erlaubt also im engeren Sinne keine Unterbrechung deren Anwendung.

Heute, in 2016, profitiert die Hälfte der Arbeitnehmer von den FHL-Kollektivvertragbedingungen, wogegen die andere Hälfte, nach 2010 eingestellt, die Bedingungen eines sektoriellen Kollektivvertrags, der allgemeiner Anwendungspflicht unterliegt, auferlegt bekamen, und zwar den Kollektivvertrag des SAS-Sektors.
Mittlerweile und mehrmals wollte die Direktion von Sodexo Résidences Services asbl für die bereits angestellten Arbeitnehmer die FHL-Kollektivvertragsbedingungen abschaffen.
Außerdem gab es bereits 2015 einen Austausch nach Tripartite-Art zwischen dem Minister für soziale Sicherheit, den Personaldelegierten, vertreten durch das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen, und der Direktion des Altenheimes „An de Wisen“, mit dem Ziel einen Ausgang aus dieser Situation zu finden.

Seit September 2016, bei drei Treffen zwischen Direktion und OGBL, haben wir abermals versucht die Situation zu verstehen und Gegenvorschläge zu machen, um den Sozialkonflikt zu vermeiden.

Die Position auf die wir uns stützten, beruhte auf dem Respekt der Einzel-, der Kollektiv- und der Vertragsrechte der Arbeitnehmer, so wie es im Artikel 36 der FHL-Arbeitskollektivvertrags festgehalten ist. Auf diese Weise werden den Arbeitnehmern, ab dessen Kündigung im Jahr 2010, ihre Rechte während 10 Jahren garantiert. Dagegen hatten wir, beim Treffen vom 20. Oktober, Vorschläge zur Verhandlung eines Arbeitsplatzerhaltungsplans mit konkret vorgesehenen Sparmaßnahmen unterbreitet.

Anschließend hat die Direktion, ab November, per Einschreiben mit Eingangsbestätigung den Arbeitnehmern, die unter dem FHL-Kollektivvertrag arbeiten, einen Vertragszusatz geschickt, in dem eine Übergangsregelung von drei Jahren vorgeschlagen wird. Jeder Arbeitnehmer, der das Ende der Dispositionen des FHL-Kollektivvertrags akzeptiert, die ihm bis heute noch zustehen, wird so nur noch unter den SAS-Kollektivvertrag fallen. Diese Übergangsregelung besteht darin, während drei Jahren, von Januar 2017 bis Dezember 2019, eine monatliche Prämie auszuzahlen.

Wir möchten mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die vorgesehene Änderung unter der Form eines den Arbeitnehmern aufgezwungenen Zusatzes eines FHL-Kollektivvertrags, in einen SAS-Kollektivvertrag, klar zum Nachteil der Arbeitnehmer ist. Diese aufgezwungene Verschiebung bringt wesentliche Veränderungen mit sich, wie zum Beispiel die tägliche und wöchentliche Arbeitsdauer (38 bis 40 Stunden pro Woche), und nach durchgeführten Simulationen, Lohneinbußen von bis zu 25000€ pro Jahr, sowie der Verlust von verschiedenen Beihilfen (Familienbeihilfe, Urlaubsgeld).

Bei Ablehnung durch den Arbeitnehmer wird die Direktion eine einseitige Umänderungsprozedur einleiten, die eine große Mehrheit des Hauspersonals zu einem gezwungenen Kollektivvertragswechsel von FHL zu SAS veranlassen wird.
Sollten die Arbeitnehmer diese einseitige Umänderung ihres Arbeitsvertrags vor Gericht anprangern, so wären wir mit einer Massenentlassung bei einer Einrichtung konfrontiert, die einen öffentlichen Dienst leistet und die von öffentlichen Geldern finanziert wird.
Die Personaldelegation hat es zusammen mit dem OGBL immer fertiggebracht, die Errungenschaften des Personals zu verteidigen, und wird weiterhin für die Aufrechterhaltung der Löhne und der Arbeitsbedingungen kämpfen. Wir werden selbstverständlich alle möglichen gewerkschaftlichen und juristischen Wege ausschöpfen, um die Situation der Arbeitnehmer zu verteidigen.
Dementsprechend sah sich der OGBL gezwungen, das nationale Schlichtungsamt in diesem Rechtsstreit anzurufen.