Cargolux

Gewerkschaften waren dazu gezwungen das Nationale Schlichtungsamt einzuschalten

Es kam gestern zu keiner Übereinstimmung bei den Verhandlungen zum Arbeitskollektivvertrag (AKV) bei Cargolux. Durch die unerwartete Kündigung des AKV in seiner Gesamtheit am vergangenen 29. Dezember hat die Betriebsleitung ihre negative Haltung gegenüber einem konstruktiven Sozialdialog bestätigt.

Bevor die Gewerkschaften über die Grundlinien eines neuen AKV verhandeln, haben sie gefordert, dass die Betriebsleitung sich ausdrücklich zum Fortbestand des Unternehmens am luxemburgischen Standort verpflichtet („sope clause“). Diese Vorgehensweise ist entscheidend für die Entwicklung des Transport- und Logistiksektors. Durch ihre Weigerung, ein solches Dokument zu verhandeln, hat die Betriebsleitung ihr Vorhaben klar bestätigt, eine Standortverlegung sowie ein Outsourcing von Aktivitäten vorzunehmen, die zurzeit von Arbeitnehmern durchgeführt werden, die unter luxemburgischem Arbeitsvertrag stehen.

Bei der letzten Verhandlungssitzung am 14. Januar hat die Betriebsleitung von Cargolux vorgeschlagen, dass sie auf ihre Standortverlegungs- und Outsourcingsvorhaben verzichten würde, unter der Bedingung, dass die Gewerkschaften die Gesamtheit der Arbeitgeberforderungen akzeptieren, und zwar:

Bezüglich der bestehenden Belegschaft:

  • Einfrieren der Löhne
  • Abschaffung der bezahlten Pause
  • Abschaffung der freien Tage für die Piloten
  • Erweiterung der Flexibilität bezüglich der Arbeitsplanung der Piloten
  • Verschlechterung der Auslandsreisebedingungen (Piloten sowie Bodenpersonal)

Für die Neueingestellten:

  • Reduzierung und Abschaffung sämtlicher sozialer Errungenschaften auf das gesetzliche Minimum (z.B.: Urlaub, 13. Monat, Nachtzuschläge, Überstunden, Feierstunden)
  • Neue, nach unten revidierte Lohntabellen

Das von der Betriebsleitung erklärte Ziel sind Ersparnisse von 15 Millionen USD beim Flugpersonal und drei Millionen USD beim Bodenpersonal.

Die von den Gewerkschaften vorgeschlagenen Alternativen, die Ersparnisse von bis zu 42 Millionen USD über drei Jahre ermöglichen, wurden von der Betriebsleitung abgelehnt.

Wegen der nicht konstruktiven Herangehensweise der Betriebsleitung, waren die Gewerkschaften dazu gezwungen, das Nationale Schlichtungsamt einzuschalten.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Zivile Luftfahrt
am 16. Januar 2015