Kollektivvertrag bei CEBI Luxembourg S.A.

Die Verhandlungen erneut im Leerlauf!

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Wie bereits im Jahr 2018 befinden sich die Verhandlungen über die Erneuerung des Kollektivvertrags bei CEBI Luxembourg S.A. erneut im Leerlauf. Zur Erinnerung: CEBI Luxembourg S.A. ist ein Unternehmen, das sich auf die Herstellung von Teilen für die Automobilindustrie spezialisiert hat und seit 1976 in Steinsel ansässig ist. Das Unternehmen beschäftigt 640 Arbeitnehmer.

Trotz eines Führungswechsels und eines konstruktiven Verhandlungsbeginns hat die CEBI-Direktion einen Rückzieher gemacht und die gegenüber dem OGBL, dem LCGB und der Personaldelegation eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die Lohnentwicklung zurückgenommen.

Seit nunmehr 10 Jahren haben die Arbeitnehmer von CEBI keine kollektive Lohnerhöhung mehr erhalten. Es ist daher klar, dass die Hauptforderung der Belegschaft – und damit auch die Hauptforderung der Gewerkschaften und der Personaldelegation im Rahmen dieser Verhandlungen – in einer kollektiven Lohnerhöhung besteht. Es ist jedoch anzumerken, dass sich die Verhandlungskommission weitgehend dialogbereit zeigte und Kompromisse vorschlug, indem sie Schritte, auf die Geschäftsleitung zu, ging.

Die CEBI-Geschäftsleitung hatte Vorschläge zur Erfüllung dieser Forderung vorgelegt, die ein garantiertes Minimum über die Laufzeit des KV (3 Jahre) beinhalteten. So schlug die Geschäftsleitung vor, dass jedes Jahr im Dezember eine Lohnerhöhung stattfinden sollte, allerdings unter der Bedingung, dass innerhalb eines Beobachtungszeitraums von 12 Monaten (jeweils von Juli bis Juli) nur eine einzige Lohnindexierung stattfinden würde.

Mit Erstaunen und Bitterkeit mussten die Gewerkschaften daher kürzlich feststellen, dass die CEBI-Leitung ihren Vorschlag zurückgenommen hat und nun zusätzliche Bedingungen hinzufügt. Die Geschäftsleitung will nämlich keine Lohnerhöhung mehr vornehmen, wenn während des Beobachtungszeitraums:

  • eine Indexierung und eine Erhöhung des sozialen Mindestlohns
  • oder mehr als eine Indexierungsrate
  • oder mehr als eine Erhöhung des sozialen Mindestlohns stattgefunden hat.

Mit diesen zusätzlichen Bedingungen ist bereits jetzt klar, dass die Arbeitnehmer während der Laufzeit des KV keine kollektiven Lohnerhöhungen erhalten werden…

Darüber hinaus bestraft die CEBI-Führung, indem sie die Anpassung des sozialen Mindestlohns in ihren Vorschlag aufnimmt, die am stärksten gefährdeten Arbeitnehmer.

Dieser Vorschlag ist daher schlichtweg unannehmbar…

In den kommenden Tagen werden gewerkschaftliche Aktionen sowie Plenarsitzungen zur Information der Arbeitnehmer über die Situation stattfinden.

Mitgeteilt vom OGBL und vom LCGB

am 14 Juni 2022