Gespräch mit dem Mittelstandsminister

Gesetze über die Öffnungszeiten der Geschäfte erlassen heißt gesetzlich über die Lebensqualität der Arbeitnehmer bestimmen

Eine OGBL-Delegation, angeführt von ihrem Präsidenten André Roeltgen und bestehend aus Vertretern des OGBL-Syndikats Handel, wurde kürzlich vom Mittelstandsminister, Lex Delles, empfangen. Der OGBL hatte dieses Gespräch beantragt, um einen ersten Meinungsaustausch mit dem Minister zur geplanten Reform der Gesetzgebung betreffend die Öffnungszeiten im Handel zu führen.

Eingangs haben die OGBL-Vertreter unterstrichen, wie wichtig der Gewerkschaft gesetzlich geregelte Öffnungszeiten im Handel sind und dass sie mögliche Entwicklungen auf diesem Gebiet mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Sie erinnerten den Minister daran, dass tatsächlich Ladenöffnungszeiten für die im Handel beschäftigten Arbeitnehmer Arbeitszeiten bedeuten. Und dass deshalb jede Änderung der gesetzlichen Bestimmungen nicht nur sofortige Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten hat, sondern auch auf deren Lebensqualität.

lex_delles_1Die OGBL-Delegation erinnerte ebenfalls den Minister daran, dass die Regierung sich im Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt hat, die Work-Life-Balance der Beschäftigten zu verbessern (S. 4 des Koalitionsabkommens), und dass eine Reform der Ladenöffnungszeiten dies berücksichtigen müsse. Eine vollständige Liberalisierung der Öffnungszeiten, wie sie von der Handelskonföderation gefordert wird, wäre also in völligem Widerspruch zu den angekündigten Absichten der Regierung. Eine solche Maßnahme hätte generell dramatische negative Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer der Handelsbranche und würde darüber hinaus in erster Linie Frauen treffen, da diese die Mehrzahl der in diesem Sektor Beschäftigten darstellen. Die OGBL-Delegation hat sich also klar gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen.

Was die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen anbelangt, äußerte sich die OGBL-Delegation sehr kritisch gegenüber den ministeriellen Ausnahmeregelungen und forderte deren Abschaffung. Tatsächlich ist derzeit der Minister befugt, auf Antrag eines Geschäftsinhabers oder einer Gruppe von Geschäftsleuten, die gesetzlichen obligatorischen Ladenschlusszeiten aufzuheben. Diese Praxis wird seit Jahren vom OGBL angeprangert. Der Minister erklärte, er sei selbst von der Existenz dieser Prozedur, die es ihm erlaubt, gesetzliche Bestimmungen aufzuheben, überrascht gewesen. Er sagte, er habe bereits eine Rundverfügung herausgegeben, der zufolge strenge Fristen einzuhalten seien, um überhaupt in den Genuss einer solchen Sondererlaubnis zu gelangen.

Des Weiteren machte die OGBL-Delegation den Minister darauf aufmerksam, dass sich die meisten Tankstellen Luxemburgs in der Illegalität befinden, da sie vom Gesetz her außer Treibstoffe auch noch Grundnahrungsmittel und andere Basiskonsumgüter verkaufen dürfen, dies allerdings nur auf einer Fläche von maximal 20 Quadratmetern. Jeder weiß, dass diese Bestimmung in der Regel nicht respektiert wird.

lex_delles_2Die Delegation legte anschließend dem Minister ein vom OGBL ausgearbeitetes innovatives Modell dar, das nicht nur den Geschäftsleuten ein höheres Maß an Flexibilität bieten, sondern auch den Interessen und Bedürfnissen der Beschäftigten Rechnung tragen würde. Einerseits plädiert der OGBL für das Beibehalten eines strengen gesetzlichen Rahmens betreffend die Ladenöffnungszeiten (der Sonderregelungen definitiv ausschließen würde), d.h. für einen rechtlichen Basisrahmen zum Schutz aller Beschäftigten des Sektors. Andererseits schlägt der OGBL vor, im Falle zusätzlicher Bedürfnisse seitens eines oder mehrerer Geschäfte, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, über den Weg von Kollektivvertragsverhandlungen oder Branchenvereinbarungen eine sozialpartnerschaftliche Lösung herbeizuführen. Dieses Modell würde es erlauben, den vielfältigen Bedürfnissen – auch geografischer Natur – der verschiedenen Geschäftstypen so gut wie möglich entgegenkommen zu können, während es gleichzeitig den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften ermöglichen würde, eventuelle Gegenleistungen für die zu erbringende Flexibilität zu verhandeln. Es handelt sich also ganz klar um ein Win-win-Modell.

Darüber hinaus hätte diese Vorgehensweise den Vorteil, zur Erreichung des Ziels der Regierung, Kollektivverträge zu fördern, beizutragen (S. 149 des Koalitionsabkommens). Eine Zielvorgabe, die der OGBL uneingeschränkt mitträgt. Zur Erinnerung: Derzeit sind in Luxemburg nur 50% aller Arbeitnehmer durch einen Kollektivertrag abgedeckt.

Der Minister hat den Ausführungen der OGBL-Delegation mit großer Aufmerksamkeit zugehört und sich dazu verpflichtet, den Dialog im Rahmen dieser Reform fortzuführen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 7. März 2019