Die Jugendabteilung des OGBL bezieht Stellung bezüglich der zeitlich befristeten Maßnahmen zur Abschwächung der Krisenfolgen auf die Jugendarbeit

Die Jugendabteilung des OGBL wendet sich an den Arbeitsminister und bittet um eine Unterredung

Die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit sind die großen Herausforderungen unserer Zeit. Eine Verlängerung der zeitlich befristeten Maßnahmen zur Eingliederung der Jugendlichen auf den Arbeitsmarkt, mit oder ohne Qualifikation, wird in Betracht gezogen. Die Ceps/Instead-Studie, die dazu dient diese Verlängerung zu rechtfertigen, basiert allerdings nur auf statistischen Rohdaten. Die Jugendabteilung des OGBL bedauert, dass keine qualitativen Indikatoren bei der Analyse zurückbehalten wurden. Eine qualitative Auswertung wäre interessant gewesen, um Einzelheiten betreffend die obligatorische Ausbildung der Jugendlichen, die von einer solchen Maßnahme profitieren, sowie Daten bezüglich der Überwachung und der Rolle des Tutors, die im Gesetz vorgesehen sind, zu erhalten.

Es erstaunt nicht weiter, dass die jungen Arbeitnehmer oft als erstes einen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag annehmen, dies als Alternative zur Arbeitslosigkeit und zur Erhöhung ihrer Chancen eine feste Arbeit zu bekommen. Die Studie zeigt allerdings, dass nur eine sehr begrenzte Anzahl der betroffenen Jugendlichen bereits nach 9 beziehungsweise 12 Monaten eingestellt wird. Wie zu beobachten ist, zeigen die nach 2009 unterschriebenen berufseinführenden Verträge (CIE) seltener als die vor dieser Zeit eingegangenen einen Erfolg, stattdessen aber eine Zunahme der Verlängerungen dieser Maßnahme über 12 Monate hinaus.

Berufseinführende Maßnahmen oder Sparmaßnahmen für die Betriebe?

Das Gleiche gilt für den beschäftigungsunterstützenden Vertrag (CAE), nur dass hier am Ende der Maßnahme nach 9 Monaten der Arbeitslosen- oder Beschäftigungslosen-Prozentsatz von 45 % auf 6 % herabgesenkt wird. Die Jugendabteilung des OGBL begrüßt diese positive Entwicklung, erkundigt sich aber per Brief beim Arbeitsminister wie dieser Unterschied zwischen dem CAE und dem CIE zu erklären ist? Der OGBL stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob nicht die Unternehmen etwa ganz einfach die neue seit 2009 gültige CIE-Formel nutzen, um junge Arbeitnehmer zu einem niedrigeren Tarif einzustellen, wohlwissend, dass sie ihnen nachher keine Festanstellung anbieten werden. Wäre es angesichts der Tatsache, dass die Maßnahmen regelmäßig verlängert werden, nicht interessant die Beweggründe der sich bewerbenden Unternehmen zu kennen?

Die Jugendabteilung des OGBL erinnert den Minister daran, dass es sein Ministerium war, das mit den Sozialpartnern übereinkam, den Jugendlichen, die einen berufseinführenden Kontrakt zum Erlangen praktischer Erfahrung (CIE-EP) unterschrieben, sowie den Unternehmen, die sie einstellten, einen Fragebogen zukommen zu lassen. Weshalb wurde diese Prozedur nie in die Praxis umgesetzt, moniert der OGBL?

Schließlich versteht die Jugendabteilung des OGBL das rezente Bestreben des Arbeitsministers nicht, den Anwendungsbereich des zeitlich beschränkten Arbeitsvertrags (CDD) auszudehnen und daraus ein Instrument zur Arbeitsbeschaffung zu machen. Der OGBL kann in diesem Bereich keine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine größere Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen der jungen Arbeitnehmer hinzielen, annehmen. Wer Flexibilisierung sagt, meint Prekarisierung der jungen Arbeitnehmer. Wir müssen die Risiken solcher Prekarität vermindern und nicht erhöhen! Die Jugendabteilung des OGBL will den Arbeitsminister so bald wie möglich zu einem Gedankenaustausch bezüglich dieser Themen treffen.

Mitgeteilt von der Jugendabteilung des OGBL
am 12. Dezember 2011