Die Baustelle des Europaparlaments: Eine rechtsfreie Zone?

travailleursSeit Anfang der Baustelle „Konrad Adenauer (KAD)“ in Kirchberg, werden die Rechte der Arbeitnehmer, was die Arbeitszeiten betrifft, von ihren Verantwortlichen mit Füßen getreten. Diese Baustelle, bei der die Rohbauarbeiten von einer Gelegenheitsvereinigung, zusammengesetzt aus den Unternehmen Soludec SA, CDCL, Poeckes SARL, Constantini SA, CLE SA, Lux TP SA, Perrard, durchgeführt werden, und wo das Europaparlament Bauherr ist, hat sich zur rechtsfreien Zone entwickelt.

Diese Unternehmen zwingen einen Teil der Arbeitnehmer auf dieser Baustelle Schicht zu arbeiten. Der OGBL und seine Delegierten haben diese Vorgehensweise kritisiert, da sie die Vorgaben des Arbeitskollektivvertrags des Hoch- und Tiefbaus nicht respektiert und es sich demnach um eine gravierende Verletzung der Rechte der Delegierten und Arbeitnehmer dieses Sektors. Der Arbeitskollektivvertrag sieht feste Arbeitszeiten vor, und jegliche Arbeitszeitänderung muss mit dem Einverständnis der Personaldelegation oder wenn dies nicht der Fall ist, mit den betroffenen Arbeitnehmern selbst geklärt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Trotz der schriftlichen Eingriffe des OGBL und seiner Delegierten zwingen die Verantwortlichen der Baustelle die Arbeitnehmer Schicht zu arbeiten, ohne die bestehenden legalen Bestimmungen zu respektieren. Diese Vorgehensweise ist unannehmbar. In dieser Situation sind die Arbeitnehmer den Arbeitgebern ausgeliefert. Die Tatsache, dass es sich hier um eine europäische Baustelle handelt, macht die Sache nur noch schlimmer, denn der Respekt der Arbeitnehmerrechte müsste eines der Hauptanliegen der europäischen Politik sein.

Aus diesem Grunde beantragt der OGBL ein sofortiges Einstellen der Schichtarbeit und verlangt, dass der Arbeitskollektivvertrag strengstens respektiert wird. Damit dieser Arbeitskollektivvertrag respektiert wird, ob es von nationalen oder von ausländischen Firmen ist, werden der OGBL und seine Delegierten sofort bei der Gewerbeinspektion vorstellig werden, damit diese die Baustelle kontrolliert.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion Am 4. November 2014