Der Anstieg der Arbeitslosigkeit darf nicht als Fatalität hingenommen werden

Am 18. Februar hat der OGBL im Rahmen einer Pressekonferenz und im Vorfeld der außerordentlichen Sitzung des permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschusses (CPTE) zur Beschäftigungspolitik seine Vorschläge zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorgestellt. Bei dieser Gelegenheit ging Generalsekretär André Roeltgen auf die letzten Entwicklungen des Arbeitsmarkts ein. Im Dezember 2012 hat die Arbeitslosigkeit in Luxemburg ein Rekordniveau erreicht: 16.963 Personen waren als arbeitsuchend bei der ADEM eingeschrieben. Zählt man die Menschen hinzu, die in einer Beschäftigungsinitiative sind, kommt man sogar auf die erschreckende Zahl von 21.726 Personen!

Welche politischen Antworten sollte man dieser beängstigenden Entwicklung entgegensetzen? Schenkt man internationalen Organisationen wie der OECD Glauben, sind die Arbeitsuchenden selbst schuld an ihrer Lage, man müsse ihnen diesbezüglich „Verantwortungsbewusstsein beibringen“ und zusätzlich das Arbeitsrecht weiter flexibilisieren. Kurzum, man könne der Arbeitslosigkeit dadurch Herr werden, dass man es den Arbeitgebern ermögliche sich ohne größeren Aufwand ihrer Arbeitnehmer zu entledigen oder dadurch, dass man noch mehr prekäre Arbeitsverhältnisse schaffe. Für den OGBL sind solche Aussagen unannehmbar! Nicht die Arbeitnehmer haben die Krise verursacht; nicht die Jugendlichen, die einen ersten Job suchen; nicht die älteren Arbeitnehmer, die gegen ihren Willen aus dem aktiven Berufsleben gedrängt werden sind für den Anstieg der Arbeitslosigkeit verantwortlich!

Für eine beschäftigungssichernde Politik, die ihren Namen verdient

 

Der OGBL macht sich für ein Umdenken in Sachen beschäftigungssichernde Politik stark. In der Tat beschränken sich die 2006 eingeführten Pläne zur Beschäftigungssicherung ausschließlich auf Maßnahmen, die ein Reagieren auf strukturelle oder konjunkturelle Probleme erlauben. Oft allerdings verschieben sie die Verhandlung von Sozialplänen nur nach hinten und bieten so den betroffenen Arbeitnehmern keine nachhaltige soziale Perspektive.  Der OGBL schlägt vor dieses Instrument zu überarbeiten und die verbindliche Verhandlung von jährlichen Vorsorge- und Früherkennungsplänen zum Arbeitsplatzschutz einzuführen.

Zudem hält es der OGBL für richtig den Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer zu verstärken. Allzu oft dienen die Entlassungen „aus wirtschaftlichen Gründen“ nur der Erhöhung der Gewinnmargen der Betriebe; entlassen wird also obwohl die Betriebe durchaus einträglich sind! Die diesbezügliche Rechtsprechung dreht sich seit geraumer Zeit zu Ungunsten der Arbeitnehmer indem sie dem Arbeitgeber die Freiheit überlässt seinen Betrieb nach eigenem Gutdünken zu organisieren. Der OGBL verlangt, dass dem Arbeitgeber weitere Verpflichtungen auferlegt werden, und er auch beweisen muss, dass er alle Weiterbildungs- und Anpassungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat und dass eine interne Reklassierung nicht machbar ist.

 

Der OGBL verlangt auch Verbesserungen bezüglich der Sozialplanverhandlungen, um den Missbräuchen seitens der Arbeitgeber ein Ende zu bereiten. Hier gibt es nämlich einige, die Sozialpläne für Kündigungen, die erst in drei Jahren anstehen, abschließen, was wiederum eine totale Inflexibilität für den Arbeitnehmer nach sich zieht.  Demzufolge hat der OGBL dem CPTE vorgeschlagen eine diesbezügliche Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen.

Die Jugendarbeitslosigkeit nicht durch die Ausweitung der Prekarität bekämpfen

 

Der OGBL zeigt sich insbesondere besorgt über den Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit und der prekären Arbeitsverhältnisse. Er wehrt sich gegen eine Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, die sich auf eine weitere Prekarisierung beschränken würde. Die vom zuständigen Minister angekündigte „garantie Jeunes“ (Jugendgarantie) müsste über die Instrumente der CIE und CAE hinaus den spezifischen Eigenschaften und Bedürfnissen der jungen Arbeitsuchenden  angepasste Programme vorsehen.