Die Abschaffung der Rentenanpassung (Ajustement) hat Folgen für die Bedürftigsten

Die Regierung hat beschlossen die Renten nicht ab dem 1. Januar 2013 an die Lohnentwicklung der Jahre 2009 und 2010 anzupassen, unter dem falschen Vorwand, dies würde Einsparungen beim Staatshaushalt zur Folge haben.

Nun aber wird die Regierung, wenn sie diese Maßnahme durchführt, auch jene Menschen treffen, die bedürftig sind und die nur ganz niedrige Einkommen haben, obwohl sie vorgibt eine Politik zugunsten der kleinen Leute machen zu wollen («schmuel Schëlleren»).

Ausgenommen von der Anpassung sind auch die mehr als 18.000 RMG-Bezieher (gesetzliches Mindesteinkommen) und die mehr als 2. 000 RPGH-Bezieher (gesetzliches Schwerstbehinderteneinkommen) sowie die einige Tausend Arbeitnehmer, die aufgrund eines Arbeits-/Wegeunfalls Anrecht auf eine Rente haben und deren schmale Einkommen folglich ab dem ersten Januar 2013 nicht um 1,5 %  erhöht werden.

Aus diesem Grund fordert der OGBL die Regierung auf, schnellstens die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Bedürftigsten in unserer Gesellschaft nicht ein weiteres Mal abgestraft werden, und ihnen die geschuldete Anpassung zuzugestehen, um so eine Steigerung der Armutsquote in Luxemburg zu vermeiden.

Mitgeteilt vom OGBL
am 15. November 2012

Kontaktperson
Carlos Pereira
621 329 114