Die Privatisierung des Reinigungspersonals der Gemeinde Grevenmacher birgt die Gefahr eines Sozialabbaus in sich!

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Die vertragsschließenden Gewerkschaften LCGB und OGBL wurden vom Schöffenrat der Gemeinde Grevenmacher über die Absicht informiert, die Reinigungsarbeiten in den Gemeindegebäuden an Privatunternehmen zu vergeben.

Damit würden sieben aktuelle Mitarbeiterinnen der Gemeinde ihren Arbeitgeber kurzfristig wechseln. Obwohl laut den erhaltenen Informationen die Lohn- und Arbeitsbedingungen dieser Arbeitnehmerinnen über den vorgesehenen Vertrag mit dem Privatunternehmen abgesichert werden sollen, gilt es keineswegs als erwiesen, dass diese Bedingungen nicht mittelfristig doch wesentlich verschlechtert werden. So gibt es keine Absicherung des Personals seitens der Gemeinde Grevenmacher, falls der private Dienstleister die vertraglichen Abmachungen nicht einhält oder kündigt.

In jedem Fall kann dies dazu führen, dass die betroffenen Tätigkeiten mittelfristig auf einer wesentlich ungünstigeren Lohngrundlage ausgeführt werden. Neben diesem verwerflichen Verhalten der Gemeindeführung steht die Entscheidung nach Meinung des LCGB und des OGBL im Widerspruch zum Artikel 41 des Staatsarbeiterkollektivvertrags, der auch in Grevenmacher Anwendung findet:

Im Sinne einer aktiven Beschäftigungspolitik wird der Staat keine Privatisierung von bestehenden Arbeitsplätzen vornehmen. Sollte trotzdem in Ausnahmefällen eine Privatisierung unumgänglich sein, so müssen die vertragsschließenden Gewerkschaften LCGB und OGBL sowie der Arbeitnehmerausschuss vorher vom zuständigen Verwaltungschef angehört werden.
Bei der Neuschaffung von Arbeitsplätzen verpflichten sich der Staat als Arbeitgeber sowie die zuständigen Verwaltungen nur in Ausnahmefällen Unterhalts- und Reinigungsarbeiten in Gebäuden (die unter anderem besondere technische Kenntnisse voraussetzen) an Privatunternehmen zu vergeben.

Hier wird keine soziale Verantwortung übernommen!

Die Gewerkschaften LCGB und OGBL fordern die umgehende Rücknahme der scheinbar bereits gefällten Entscheidung und die Klärung der Umstände, die hierzu geführt haben.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 23. Dezember 2014