Mister Minit

Der Kollektivvertrag ist endlich erneuert!

Der OGBL hat am 27. April 2023 mit der Direktion von Mister Minit die Erneuerung des Kollektivvertrags unterzeichnet, von dem die 20 Beschäftigten des auf Schusterarbeiten und Schlüsselreplikationen spezialisierten Betriebes profitieren. Dieser Kollektivvertrag war seit 2016 nicht mehr erneuert worden.

Der OGBL ist erfreut über die Arbeit, die dank des Engagements und des Einsatzes der Personaldelegierten geleistet wurde.

Das abgeschlossene Abkommen gilt für eine Dauer von zwei Jahren, d.h. vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.

Neben der Festschreibung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen zur Arbeitszeit und zu den Öffnungszeiten der Geschäfte wurden folgende Verbesserungen für die Beschäftigten erzielt:

  • Einführung von dienstzeitabhängigen Urlaubstagen, d. h. 1 zusätzlicher Tag pro 5 Jahre, ab 5 Jahren und bis zu 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Diese Bestimmung wird schrittweise eingeführt:
  • Ab dem 1. Januar 2023:
    1 zusätzlicher Tag ab einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren.
    2 zusätzliche Tage ab einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren.
  • Ab dem 1. Januar 2024:
    1 zusätzlicher Tag ab einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren.
    2 zusätzliche Tage ab einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren
    3 zusätzliche Tage ab einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren.
  • Ab dem 1. Januar 2025:
    1 zusätzlicher Tag ab einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren.
    2 zusätzliche Tage ab einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren
    3 zusätzliche Tage ab einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren
    4 zusätzliche Tage ab einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren.
  • Erhöhung des außergesetzlichen Kilometergeldes für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
  • Erhöhung des Tagegelds für die Instandhaltung der Arbeitskleidung.
  • Präzisierung der Kriterien für die Gewährung der Jahresendprämie (Beispiel: Eintritt in den Ruhestand).
  • Die Parteien vereinbarten außerdem, ein Berechnungselement zur Kalkulation von Handelsboni, das von der Inflation beeinflusst wird, bis einschließlich 1. März 2024 einzufrieren.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL,
am 4. Mai 2023