Kindergeldkampagne

Der OGBL fordert eine Erhöhung der Familienzulagen

Vom 11. bis zum 24. September organisiert der OGBL eine Sensibilisierungskampagne zum Thema „Kindergeld“. Im Süden des Landes und in der Hauptstadt läuft ab dem 11. September eine Plakataktion und am Montag, den 17. September werden in den folgenden Ortschaften in ausgewählten Grundschulen Faltblätter an die Eltern verteilt. Anschließend wird am 17. September um 10.30 Uhr in der OGBL-Zentrale in Esch/Alzette eine Pressekonferenz stattfinden anlässlich der OGBL-Präsident Jean-Claude Reding die Aktion erläutern wird.

Die Verteilaktion wird vor den folgenden Grundschulgebäuden stattfinden:

Hauptstadt: Bonnevoie, Ecole fondamentale 6, rue J.B. Gellé (8.30-9.30 Uhr; Bahnhof: Ecole fondamentale 20, rue du Commerce (8.30-9.30 Uhr)
Esch/Alzette: Ecole fondamentale Brill (7.30-8.30 Uhr)
Differdange: Ecole fondamentale Rue Emile Mark (7.30-8.30 Uhr)
Rodange: Ecole fondamentale „Neiwiss“, rue de la Gendarmerie (7.30-8.30 Uhr)
Dudelange: Ecoles fondamentales Boudersberg, Brill, Deich, Gasselt, Ribeschpont, Stroutzbierg
(7.00-8.00 Uhr)
Mondorf: Ecole fondamentale, avenue des Villes jumelées (7.30-8.30 Uhr)
Remerschen: Ecole fondamentale (7.30-8.30 Uhr)
Wiltz: Schoulbierg (7.30-8.30 Uhr)

Wertabnahme des Kindergelds und der Schulanfangsprämie um 13%

Das Kindergeld und die Schulanfangsprämie sind seit 2002 nicht mehr an die Einkommensentwicklung angepasst worden. Und seit 2006 sind diese Zulagen außerdem desindexiert. Allein die Desindexierung hat zu einer Wertabnahme der beiden Zulagen von rund 13% geführt.

Die Desindexierung hat zwischen dem 1. Dezember 2006 und dem 31. August 2012 beispielsweise bei einer Familie mit 2 Kindern beim Kindergeld (ohne den Verlust bei der Schulanfangsprämie mit zu berücksichtigen) zu einem Einkommensverlust von mehr als 2.000€ und bei einer Familie mit 3 Kindern zu einem Verlust von über 4.000€ geführt.

Wäre das Kindergeld an die Lebensteuerung angepasst worden, würde der Betrag für ein Kind unter 6 Jahren heute bei 204,87€ liegen, anstatt bei 185,60€. Ab dem Alter von 12 Jahren würde die Kindergeldzulage für ein Kind heute 259,77€ anstatt 234,12€ betragen.

Um die Desindexierung teilweise zu kompensieren wurden im Jahre 2009 Dienstleistungsschecks für die Betreuung von Kindern bis 12 Jahre eingeführt. Sobald ein Kind die Grundschule verlässt, kann es nicht mehr von diesen Schecks profitieren.

Wertabnahme des Kinderbonus

Am 1. Januar 2008 wurde ein Steuerkredit für Kinder eingeführt. Der bis dato in der Einkommenssteuer enthaltene Steuervorteil für Steuerpflichtige, die Kinder zu Lasten haben, wurde gerechnet und wird den entsprechenden Familien von der Kindergeldkasse monatlich ausbezahlt. Der monatliche Betrag von 76,88€ pro Kind ist seitdem nicht mehr an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst worden.

Da die Lebenshaltungskosten der Familien mit Kindern in den letzten Jahren nicht stehen blieben, nicht abnahmen, sondern bedeutend zunahmen, verlangt der OGBL zum 1. Januar 2013 eine substanzielle Erhöhung des Kindergelds, des Kinderbonus und der Schulanfangsprämie.

Mitgeteilt vom OGBL
am 11. September 2012