Der OGBL prangert Praktiken bei Açomonta an


Der OGBL stellt bereits seit mehreren Monaten immer wieder fest, dass das Bauunternehmen Açomonta in Differdange den Kollektivvertrag im Bereich „Bau, Hoch- und Tiefbau“ missachtet und gegen das luxemburgische Arbeitsrecht verstößt. Das Unternehmen wird ebenfalls mit zahlreichen Fällen von Rechtsverletzung im Bereich der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Luxemburg in Verbindung gebracht.

Das Unternehmen wurde im August 2010 gegründet, hat seine Geschäftsstelle in Differdange und beschäftigt etwa 50 Arbeitnehmer mit luxemburgischen Arbeitsverträgen. Açomonta greift bei der Vergabe von Arbeiten ferner aktiv auf zwielichtige Subunternehmen zurück.

Durch Zeugenaussagen und Dokumente, die dank der Mithilfe von Arbeitnehmern des Unternehmens und der Personalvertreter des OGBL aus anderen Unternehmen vom OGBL zusammengetragen wurden, konnten zahlreiche Fälle von Rechtsverletzung in Bezug auf die Entgelte und Arbeitsbedingungen bei Açomonta und seinen Subunternehmern aufgedeckt werden.

Unannehmbare Arbeitsbedingungen

Bei mehreren Überprüfungen hat der OGBL Unregelmäßigkeiten bei Entlohnung und Arbeitsbedingungen zu Tage gefördert. Viele Arbeitnehmer erhalten nicht die im Kollektivvertrag für das Baugewerbe vorgesehenen Mindestlöhne. Die Zuschläge für Überstunden und schwere Arbeiten sowie der Ausgleich der Fahrzeiten werden nicht so vergütet, wie es die geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorsehen. Die sich daraus ergebenden Verdiensteinbußen können bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr und Arbeitnehmer betragen.

Die Arbeitnehmer des Unternehmens haben dem OGBL außerdem gemeldet, dass es zu Verstößen im Bereich der Bestimmungen über Gesundheitsschutz und Sicherheit gekommen ist. Der Arbeitgeber lässt seine Mitarbeiter bedenkenlos mehr als 10 Stunden täglich arbeiten, bisweilen an sieben Tagen in der Woche. Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers einschließlich Überstunden keinesfalls 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden in der Woche überschreiten darf. Diese Werte gelten im Bereich der Arbeitszeit als absolute Obergrenzen. Außerdem steht den Arbeitnehmern eine tägliche ununterbrochene Ruhezeit von wenigstens 11 Stunden zu. Es wird keine Ausnahme von dieser Bestimmung geduldet.
Diese unannehmbaren Arbeitsbedingungen stellen schwerwiegende Verstöße dar, die die Gesundheit und das Leben der betroffenen Arbeitnehmer gefährden.

Ungerechtfertigte Entlassungen

Nach Gegenmaßnahmen vonseiten der Arbeitnehmer, die vom OGBL unterstützt wurden und ihre Rechte durchsetzen wollten, wurde ein Teil von ihnen aus wirtschaftlichen Gründen entlassen. Diese Entlassungen sind völlig gesetzeswidrig, da die entlassenen Arbeitnehmer schnell durch andere Arbeitnehmer ersetzt wurden, die über Subunternehmer eingestellt wurden. Ein Arbeitnehmer vertraute uns an, dass das Unternehmen ihm geraten hatte, sich bei einer bestimmten Zeitarbeitsfirma anzumelden, damit er mit einem Zeitarbeitsvertrag wieder eingestellt werden könne. Der OGBL ist über derartige Praktiken empört, die einzig und allein darauf abzielen, sich unbequemer Arbeitnehmer zu entledigen.

Zwischen Subunternehmertätigkeit und moderner Sklaverei

Neben den aufgezeigten Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Arbeitnehmer des Unternehmens, zeigt sich der OGBL durch weitere Vorgänge beunruhigt. Açomonta vergibt eine große Anzahl seiner Aktivitäten an viele kleine Unternehmen. Diese Unternehmen entsenden Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Portugal haben, im Auftrag von Açomonta nach Luxemburg. Das Unternehmen nimmt diese Arbeitnehmer in Empfang und koordiniert deren Einsatz auf der Baustelle.

Diese Arbeitnehmer stammen in der Mehrzahl aus den ehemaligen portugiesischen Kolonien und anderen Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union). Es gelingt den Entsendeunternehmen, diese ausländischen Arbeitskräfte, die ihnen praktisch ausgeliefert sind, mit dem Versprechen anzuwerben, ihnen höhere Einkommen als in Portugal zu zahlen.

Obwohl diese Arbeitnehmer in Luxemburg arbeiten, sind sie in Frankreich untergebracht, was den Aufsichtsbehörden ihre Aufgabe enorm erschwert, da deren Zuständigkeit an den Grenzen endet. Das Unternehmen Açomonta besitzt im Übrigen eine Niederlassung in Redange, Frankreich, keine 10 km von Esch-sur-Alzette entfernt.

Auf der Grundlage der vorliegenden Zeugenaussagen hat der OGBL herausgefunden, dass die Arbeitnehmer unter menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht sind. Sie schlafen zu mehreren in engen Räumen auf Etagenbetten. In bestimmten Fällen fehlt es an Heizung und fließendem Wasser, sodass manche Arbeiter gezwungen sind, sich auf der Baustelle zu waschen.

Ebenso wie bei den aufgedeckten Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die direkt bei Açomonta beschäftigten Arbeitnehmer werden die entsandten Arbeiter gezwungen zu arbeiten, ohne die maximale Arbeitszeit und die vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten. Außerdem erhalten sie nicht den Tariflohn, da ihnen die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung abgezogen werden. Dies steht in krassem Gegensatz zu den europäischen Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der EU. Anstatt des vorgesehenen Bruttolohns von 2.400 € erhalten sie für einen Monat harter Arbeit nur zwischen 300-700 €. Die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern besagen, dass der entsandte Arbeiter Anspruch auf die jeweils günstigere Behandlung von zwei Ländern (zwischen Herkunftsland und Bestimmungsland) hat.

Sollte es ein entsandter Arbeitnehmer wagen, auf seine Rechte zu pochen, wird er unverzüglich zum Flughafen oder zum nächsten Bahnhof zurückgebracht. Zurück in Portugal ist die Einlegung von Rechtsmitteln praktisch unmöglich, da die Behördengänge kompliziert und kostspielig sind.

Mehr Kontrollen und effizientere Strafmaßnahmen

Die Gewerbeaufsicht (Inspection du Travail et des Mines – ITM) ist dafür zuständig, dass die geltenden Gesetze, die auch die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer betreffen, eingehalten werden. Hierzu zählen das Arbeitsrecht, die Kollektivverträge und die europäische Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern. Seit nunmehr über zwei Jahren prangert der OGBL das Unternehmen und dessen Subunternehmer an und leitet Informationen und Beweismittel an die ITM weiter, bisher jedoch ohne sichtbares Ergebnis, da die Beteiligten ihre mehr als zweifelhaften Praktiken offenbar weiterhin fortsetzen.

Der OGBL nimmt auch die luxemburgischen Unternehmen ins Visier, die mit Açomonta und seinen Subunternehmern Geschäfte machen. Dieselben Arbeitgeber, die im April 2012 zusammen mit dem OGBL beim Minister für Arbeit und Beschäftigung Nicolas Schmit erschienen waren, um ihm diese Missstände zu schildern, nutzen heute diese Strukturen völlig unbehelligt. Der OGBL verlangt eine selbstkritische Prüfung von diesen Unternehmen, die durch ihre Profitgier die Arbeitsplätze in Luxemburg aufs Spiel setzen und Praktiken Vorschub leisten, die einer modernen Form der Sklaverei gleichkommen.

Açomonta und seine Subunternehmer sind auf Großbaustellen in Luxemburg tätig, darunter einige mit öffentlichem Auftraggeber. Der OGBL erneuert mit Nachdruck seine Forderung, soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einzuführen, um das Diktat des niedrigsten Preises zu verhindern, das zu derartigen Missständen führt.

Diese Formen von Lohn- und Sozial-Dumping stellen eine Bedrohung für den Bausektor dar. Um eine Verbreitung dieser organisierten Praktiken zu verhindern und diese neuen Formen der Sklaverei zu bekämpfen, wiederholt der OGBL außerdem seine Forderung, den Aufsichtsbehörden zusätzliche Mittel und effiziente Instrumente mit abschreckender Wirkung zur Verfügung zu stellen.

Der OGBL wird weiterhin an verschiedenen Initiativen teilnehmen, die dem Schutz der nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer mit luxemburgischem Vertag des Sektors Bau, Hoch- und Tiefbau dienen.

Schließlich fordert der OGBL die durch die Verstöße betroffenen Arbeitnehmer auf, unsere Geschäftsstelle in Esch-sur-Alzette aufzusuchen, damit wir sie bei den Behördengängen zur Erlangung der geschuldeten Beträge unterstützen und die Verteidigung ihrer Interessen gewährleisten können. Der OGBL trifft Vorbereitungen, die in seinem Besitz befindlichen Unterlagen den Justizbehörden zu übergeben, und wird die Entwicklung der Angelegenheit im Auge behalten.

Migeteilt vom OGBL-Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion
am 19. März 2013

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion
am 19. März 2013