Treffen OGBL- Minister Mars Di Bartolomeo: Verbesserungen in der zahnmedizinischen Grundversorgung für Kinder und Jugendliche

Bei einem kürzlichen Treffen zwischen einer Delegation des OGBL unter der Führung von Carlos Pereira, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands und verantwortlich für die Dossiers der Sozialversicherung, und dem Gesundheits- und Sozialversicherungsminister, Mars Di Bartolomeo, ging es insbesondere um künftige Verbesserungen bei der zahnmedizinischen Versorgung. Der Minister informierte die Vertreter des OGBL darüber, dass er sich derzeit im Rahmen einer „Vorsorgevereinbarung” mit der Gesundheitskasse CNS für eine Abschaffung der Patientenbeteiligung bei der zahnmedizinischen Grundversorgung für alle Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einsetzt.  Bezüglich der kieferorthopädischen Versorgung (Zahnspangen) kündigte der Minister eine Unterstützung nach sozialen Kriterien an.

Bei diesem konstruktiven Treffen wurde ein sehr breites Themenspektrum behandelt, darunter insbesondere der Vorruhestand nach 20 Jahren der Schicht- und Nachtarbeit, die Pflegeversicherung, der Krankenhausplan, die Arbeitsbefreiung im Gesundheits- und Pflegewesen, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern sowie die „Maisons médicales“.

Vorruhestand der Schicht- und Nachtarbeiter

Zum Thema Vorruhestand nach 20 Jahren der Schicht- und Nachtarbeit führte Carlos Pereira an, dass die Reform des Rentenversicherungssystems diese Menschen zwinge, länger zu arbeiten, um die gleichen Leistungen zu erhalten wie nach dem alten System (vor 2013). Was im Gegensatz zu den vorherigen Ankündigungen der Regierung stünde, wonach dieser Kategorie der Arbeitnehmer keinerlei Nachteile durch diese Reform entstünden. In diesem Zusammenhang verwies der Minister auf die Erhöhung der Grundrente, mehr Flexibilität beim Vorruhestand für Schichtarbeit und die geplanten Verbesserungen bezüglich des Verhältnisses Teilzeitarbeit/Teilvorruhestand.

Krankenhausplan

Was den Krankenhausplan betrifft, kündigte der Minister die Fertigstellung des Entwurfs des Krankenhausplans sowie der Gesundheitskarte noch vor den Sommerferien an. Dem Minister zufolge dürften sich die Änderungen weder auf die Anzahl der Arbeitnehmer des Sektors noch auf ihre Arbeitsbedingungen auswirken.

Der Klinik Ste. Marie werden neue Aufgaben zugewiesen.

Bei diesem Treffen verlieh der OGBL den Problemen Nachdruck, die in den Notaufnahmen im Großherzogtum Luxemburg festgestellt wurden, insbesondere was die langen Wartezeiten betrifft. Der Minister hat eine Audit-Prüfung der Funktionstüchtigkeit der Notaufnahmen und der „Maisons médicales” angekündigt, um eine bessere Komplementarität zu gewährleisten.

Überprüfung der Pflegeversicherung

Im Zusammenhang mit der möglichen Reform der Pflegeversicherung wird die erste Sorge die Qualität der Leistungen sein. Der kürzlich von der Generalinspektion der Sozialversicherung (IGSS) veröffentlichte Bericht muss Überlegungsansätze bieten, um den Fortbestand dieses Grundpfeilers der Sozialversicherung zu gewährleisten.

Die Diskussionen über diese Reform müssten in den nächsten Wochen anlaufen, um zu einem Gesetzesentwurf zu gelangen.

Laut OBGL-Delegation dürfte diese Reform das aktuelle System nicht in Frage stellen, weder zu Lasten der Empfänger der Pflegeversicherung noch auf Kosten des Personals des fraglichen Sektors.

Den Solidaritätsvorruhestand in ein Instrument zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit umwandeln

Schließlich wurde am Rande des Gesprächs auch der Solidaritätsvorruhestand („préretraite-solidarité“) thematisiert, den die Regierung abschaffen möchte.

Der OGBL schlägt vor, das System beizubehalten, es jedoch in eine Art Generationenvertrag umzuwandeln. Das bedeutet, dass ein Unternehmen, das einen älteren Arbeitnehmer drei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Solidaritätsvorruhestand entlassen möchte, einen jungen, bei der Arbeitsagentur ADEM gemeldeten Arbeitssuchenden einstellen muss.  Das entsprechende Gesetz müsste nur in folgendem Punkt geändert werden: die Einstellung von der Tatsache abhängig machen, dass der Bewerber bei der ADEM gemeldet sein muss und darüberhinaus ein bestimmtes Alter nicht überschreiten darf. Man könnte das Alter des „jungen Arbeitssuchenden” zum Beispiel auf das vollendete 27. Lebensjahr festlegen.

Nach diesem breiten Überblick über aktuelle Themen aus dem Bereich Gesundheit und Sozialversicherung im Allgemeinen haben beide Parteien den Wunsch geäußert, in Kürze den Meinungsaustausch zu speziellen Themen fortzusetzen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 12. Juni 2013