Regierungsprogramm

Entrevue entre l’OGBL et le ministre du Travail et de l’emploi

Kürzlich empfing der Minister für Arbeit und Beschäftigung Nicolas Schmit eine Delegation des OGBL unter der Leitung seines Präsidenten Jean-Claude Reding zu einem Meinungsaustausch über das Regierungsprogramm zum Thema Arbeit und Beschäftigung.

Bei dem Gespräch ging es in erster Linie um die Weiterführung der Reform der Agentur für Beschäftigung (ADEM), das Problem der Arbeitslosigkeit allgemein und insbesondere um die vorgesehenen Maßnahmen, die Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt einen festen Arbeitsplatz sichern und älteren Arbeitnehmern den Verbleib im Arbeitsverhältnis ab einem bestimmten Alter ermöglichen. Weitere Themen waren u. a. der soziale Dialog und hierbei insbesondere die Reform des Gesetzes über die Personalvertretungen (Mitbestimmung), die dringende Reform des Gesetzes über die Beschäftigungssicherung („maintien dans l’emploi“), die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs über Zeitkonten, die gesetzliche Regelung der Betriebspraktika, die gleiche Entlohnung von Frauen und Männern sowie die Reform des Instruments zur Wiedereingliederung von Arbeitnehmern, die nicht mehr in der Lage sind, an ihrem bisherigen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten.

Im Hinblick auf die Reform der ADEM forderte der Präsident des OGBL den Minister auf, die Vereinfachung und Modernisierung der Verfahren schneller voranzubringen und insbesondere mehr zu investieren, um Arbeitslose bei der Arbeitssuche zu unterstützen. Der Minister erwiderte, dass das System der Angebote bereits überarbeitet werde.

In Bezug auf die Jugendarbeitslosigkeit bestätigte der Minister, dass der Pakt „Solidarität für Jugendbeschäftigung“ in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und die „Garantie für die Jugend“ noch vor dem Sommer umgesetzt werde. Der OGBL wird dem Minister diesbezüglich demnächst konkrete Vorschläge unterbreiten.

Im Zusammenhang mit den Gesprächen über die Beschäftigungssicherung für ältere Arbeitnehmer beharrte der Präsident des OGBL darauf, dass das von der Vorgängerregierung im Rahmen der Rentenreform angekündigte Instrument so schnell wie möglich eingeführt wird, wodurch Beschäftigung und Ruhestand kombiniert und so ein schrittweiser Austritt der älteren Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt gewährleistet werden können.

Umsetzung der Reform der Personalvertretungen bis Jahresende

Über seinen Präsidenten forderte der OGBL mit Nachdruck, dass die Reform der Personalvertretungen abgeschlossen und so bald wie möglich umgesetzt wird. Der Minister versicherte, dass die notwendigen Vorkehrungen in die Wege geleitet seien, wobei er der Überzeugung ist, dass das Gesetz bis Jahresende vom Parlament verabschiedet wird.

Der Minister unterstrich ferner, dass er die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs über die Einführung von Zeitkonten in Unternehmen in Angriff nehmen werde. Zusammen mit Ministerin Lydia Mutsch beabsichtigt Minister Nicolas Schmit die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs über die gleiche Entlohnung von Frauen und Männern. Der Minister will außerdem einen gesetzlichen Rahmen für Betriebspraktika schaffen und den Gesetzesentwurf über die Wiedereingliederung überarbeiten.

Bei den übrigen Themen ging es insbesondere um die Überarbeitung des Konkursrechts, die Stärkung der Kompetenzen der Gewerbeaufsicht (ITM), die Vorruhestandsregelungen, das Arbeitsrecht und die maximale Wochenarbeitszeit von Hochschulstudenten.

Beim Vorruhestand bestand der OGBL insbesondere darauf, dass der Vorruhestand bei Schichtarbeit verbessert und auf neue Arbeitnehmerkategorien und Arbeitsbereiche ausgedehnt wird. In diesem Zusammenhang forderte Jean-Claude Reding, dass die Änderungen des Rentenversicherungssystems, die bei Schichtarbeitern zu Einkommensverlusten führen werden, schnellstmöglich rückgängig gemacht werden.

Was schließlich die rechtlichen Bestimmungen über die Arbeitszeit angeht, warnte der Präsident des OGBL die neue Regierung vor einer allgemeinen Ausdehnung des Bezugszeitraums, d. h. außerhalb einer tarifvertraglichen Vereinbarung. Der OGBL vertritt die Auffassung, dass das luxemburgische Arbeitsrecht in dieser Hinsicht ausreichend Spielraum lässt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 16. Januar 2014