Treffen zwischen dem OGBL und der Ministerin für Familie, Integration und die Großregion

Am 14. Januar 2014 wurde eine Delegation des OGBL unter der Leitung seines Präsidenten Jean-Claude Reding von der Ministerin für Familie, Integration und die Großregion Corinne Cahen zu einem Meinungsaustausch über die Familien- und Integrationspolitik empfangen, deren Umsetzung die neue Regierung plant.

Die Ministerin betonte von Anfang an, dass die Regierung ein horizontales Arbeitskonzept verfolge, das heißt eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ministerien, die von den gleichen Problemen betroffen sind. Die Regierung möchte das Land modernisieren, und das nicht nur in gesellschaftlicher Hinsicht, sondern auch im Hinblick auf die unterschiedlichen politischen Bereiche. Für das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion würde das insbesondere bedeuten, die Logik bestimmter Maßnahmen zu hinterfragen, die im Laufe mehrerer Jahrzehnte eingeführt worden waren, sowie Ausgaben effizienter zu tätigen.

In seinen Ausführungen zu den verschiedenen Themen auf der Tagesordnung nahm der Präsident des OGBL auf das Kapitel „Familie und Integration“ des Regierungsprogramms Bezug. Die Diskussionen betrafen unter anderem die Überarbeitung des ASFT-Gesetzes, die Politik bezüglich älterer Menschen, die Politik bezüglich behinderter Menschen, die Familienleistungen, die Flexibilisierung des Elternurlaubs, das RMG sowie die Integrationspolitik.

Was die Überarbeitung des ASFT-Gesetzes betrifft, das die Beziehungen zwischen dem Staat und den im sozialen, familiären und therapeutischen Bereich tätigen Organismen regelt, so gab die Ministerin an, dass diese Überarbeitung in enger Zusammenarbeit mit sämtlichen betroffenen Akteuren und Gruppen des Sektors erfolgen werde.
Die Ministerin werde sich ferner vor Ort ein Bild machen, um die Ansprüche und Bedürfnisse der Menschen besser zu verstehen, die in den Einrichtungen arbeiten, die direkt in den Zuständigkeitsbereich ihres Ministeriums fallen.

Die Politik für behinderte Menschen werde ausführlicher mit der Abteilung für behinderte Arbeitnehmer (DTH) des OGBL erörtert, mit der die Ministerin in Kürze zusammentreffen werde. Was die Politik im Zusammenhang mit älteren Menschen betrifft, so plant die Regierung die Umsetzung des von der Vorgängerregierung ausgearbeiteten Planes und wird weiterhin in die Infrastrukturen investieren, um schrittweise die ungeeigneten oder veralteten Infrastrukturen zu ersetzen. Eine der Prioritäten der neuen Ministerin ist es, ältere Menschen in die Lage zu versetzen, so lange wie möglich eigenständig zu leben. Die Delegation des Ministeriums betonte, dass es sich bei den Ruheständlern von heute häufig um Menschen im Alter von über 80 Jahren handele, die im Allgemeinen in Pflegeeinrichtungen einziehen, wenn sie beginnen, ihre Eigenständigkeit zu verlieren. Das Problem der Demenz hat sich zu einem zentralen Problem entwickelt und die neue Regierung arbeitet an einem diesbezüglichen Plan. Sie unternimmt insbesondere Anstrengungen zur Anpassung der Infrastrukturen an Personen, die an neurodegenerativen Krankheiten leiden.

Bezüglich der Reform der Familienleistungen („Kannergeld“) hob der OGBL-Präsident hervor, dass die Zuwendungen seit ihrer Abkoppelung vom Index im Jahr 2006 nicht mehr an die Lebenshaltungskosten und seit noch längerer Zeit nicht mehr an die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst worden seien. Entsprechend hätten diese Leistungen beträchtlich an Wert verloren. Er erinnerte daran, dass der OGBL eine Anpassung der Familienleistungen fordere, um ihren ursprünglichen Wert wiederherzustellen.

Die Ministerin ist der Auffassung, dass die Familienleistungen in Luxemburg trotz dieser nicht erfolgten Anpassungen die höchsten in ganz Europa seien. Sie empfiehlt eine Reform, die eine bessere Strukturierung der Hilfen ermöglicht, ohne gleichzeitig den Haushalten eine finanzielle Stütze zu versagen, mit der diese auf mittlere oder lange Sicht rechnen. Eine Möglichkeit sei die Festsetzung eines nicht progressiven Einheitsbetrags für alle Kinder, die nach einem bestimmten Datum geboren wurden. Ziel sei keine Senkung, sondern eine bessere Struktur des Systems, damit dieses gerechter wird und gleichzeitig eine einfachere Verwaltung für die Familienkasse (CNPF) ermöglicht. Bereits geborene Kinder bleiben von dieser Reform unberührt.

Durch seinen Präsidenten wies der OGBL darauf hin, dass er eine Reform des derzeitigen progressiven Systems nicht fordere, dass er aber diesbezüglich offen für Gespräche sei, sofern der Einheitsbetrag höher sei als der derzeitige Betrag pro Kind, d. h. mehr als 185 Euro, und ein Mechanismus für regelmäßige – nicht zwangsweise automatische – Anpassungen zu diesem Instrument hinzugefügt werde. Der OGBL stellte jedoch auch die Frage, ob es vor der Ergreifung solcher Maßnahmen alternativ nicht auch möglich sei, im Rahmen des derzeitigen progressiven Ansatzes (Erhöhung der Leistung für jedes weitere Kind nach dem ersten Kind) eine degressive Komponente in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen einzuführen. Die Ministerin zeigte Interesse an diesem Vorschlag und wird ein solches Modell mit ihren Dienststellen besprechen.

Anschließend fand ein interessanter Meinungsaustausch zu den Themen Erziehungspauschale (Mammerent), Erziehungsgeld, Elternurlaub, Mutterschutz, Sonderurlaub bei Eheschließung und Vaterschaftsurlaub statt. Diesbezüglich herrschte größtenteils Einigkeit darüber, dass all diese Instrumente geprüft, überarbeitet und effizienter gestaltet werden müssen. Der OGBL ist offen für solche Gespräche und stimmt mit der Ministerin darin überein, dass alles dafür getan werden muss, Frauen zu ermutigen, ihre berufliche Laufbahn im Anschluss an die Geburt eines Kindes wieder aufzunehmen.

Die Familienministerin betonte, dass man den Alterszuschlag beim „Kannergeld“ und die Zuwendung zum Schulanfang genauso beibehalten werde wie die Geburtszulage. Was die Reform des garantierten Mindesteinkommens (RMG) betrifft, so wird die neue Regierung dem Regierungsrat im Februar einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Ministerin betonte, dass Arbeit sich auch für RMG-Empfänger lohnen muss. So soll in Zukunft beispielsweise eine Person, die 20 Stunden arbeitet, mehr erhalten als jemand der nur 10 oder 5 Stunden arbeitet, was derzeit nicht der Fall ist.

Zum Abschluss warnte der OGBL die neue Regierung vor Maßnahmen in Bezug auf die Sozialleistungen, welche die Grenzgänger diskriminieren würden und nicht mit dem Gemeinschaftsrecht übereinstimmen, wie beispielsweise das von der vorigen Regierung im Jahre 2010 eingeführte Stipendien-System für Hochschulstudien.

Mitgeteilt vom OGBL und dem Ministerium für Familie, Integration und die Großregion
am 15. Januar 2014