„Entreprise des P&T“

Erster Kollektivvertrag für das Postunternehmen

photo_pt Am 20. September 2013 unterschrieben die Gewerkschaften OGBL und LCGB den ersten Kollektivvertrag für das neue Postunternehmen, „Entreprise des P&T“ (EPT). Der Betriebsrat der EPT stimmte diesem am 24. September zu. Das Postgesetz führte die von Brüssel geforderte Privatisierung- und Liberalisierung der Post ein, schaffte de facto den Staatsarbeiterkollektivvertrag für die Arbeiter der Post ab und sah die Einführung eines für das gesamte privatrechtliche Postpersonal gültigen Kollektivvertrags vor.

Die Verhandlungen begannen Ende November 2010. Die Verhandlungen kamen allerdings erst unter der neuen Postdirektion richtig in Gange.

OGBL verhindert Gehälterkahlschlag
Obwohl bei der Post minoritär, gelang es dem OGBL den anvisierten massiven Lohnabbau bei den unteren und mittleren Laufbahnen abzuwenden. Der OGBL setzte wichtige Forderungen durch:
A) Für Arbeitnehmer mit Einstellung vor dem 1. Januar 2011
• die Absicherung der günstigeren Bestimmungen des Staatsarbeiterkollektivvertrags vom 1. Januar 2009;
• die automatische Anpassung an zukünftige Punktwerterhöhungen im öffentlichen Dienst.

B) Für Arbeitnehmer mit Einstellung ab dem 1. Januar 2011
• Einführung einer kohärenten Gehälterstruktur für sämtliche Berufsbilder und für sämtliche Ausbildungsstufen, vom Schulabschluss bis Masterdiplom;
• verbesserte reelle Einstiegslöhne gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn inklusive Essenszulage und Jahresendzulage für Arbeitnehmer ohne Diplom:
 Laufbahn A: Mindestlohn + rund 10%
 Laufbahn B: Mindestlohn + rund 15%
 Laufbahn C: Mindestlohn + rund 20%
• für sämtliche Laufbahnen gilt das Prinzip der gemischten Aufstiegsmöglichkeiten:
1) automatischer Lohnanstieg nach Dienstalter;
2) Aufstiegs- und Beförderungsperspektiven nach kollektivvertraglich verankerten Kriterien;
• Auszahlung einer Essenszulage von monatlich 113 Euro während jährlich 11 Monaten (indexiert);
• Auszahlung einer halben Jahresendzulage für die Laufbahnen A-C;
• Auszahlung eines Jahresbonus nach Bewertung zwischen 0 bis 10 % (12% Laufbahn E) des Jahreslohnes für die Laufbahnen D-F;
• Absicherung der Löhne für kaufmännische Angestellte durch das Heben des fixen Lohnanteils;
• zusätzliche Urlaubstage nach Dienstalter: 27-30 Urlaubstage;
• die Stärkung des Mitspracherechts der Personalvertreter durch die Einführung einer paritätischen Beratungskommission;
• die Bestimmungen gelten retroaktiv ab dem 1. Januar 2011.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste
am 30. September 2013

Kontaktperson: Christian Sikorski, 621 370 051