AKV Banken

Teilweise Kündigung des Arbeitskollektivvertrags der Bank-arbeitnehmer

Da der zurzeit gültige Arbeitskollektivvertrag zum Ende dieses Jahres abläuft, wurde er teilweise von den Gewerkschaftsvertretern gekündigt. Der hinzugefügte Forderungskatalog, war dem von 2016 in allen Punkten gleich, außer was den Teil „Arbeitszeit“ betrifft, der nunmehr an das Gesetz vom 23. Dezember 2016 über die Arbeitszeitorganisation angepasst werden muss, das das Arbeitsrecht verändert.