Erneuerung des Kollektivvertrags im Krankenhauswesen

Fortschritte bei der Absicherung von Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Am 21. Dezember 2012 wurde vom OGBL und der Föderation der luxemburgischen Krankenhäuser (FHL) die Erneuerung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer des luxemburgischen Krankenhauswesens unterzeichnet.

Als mehrheitliche Gewerkschaft im Sektor (81,36% der Stimmen bei den letzten Sozialwahlen) konnte der OGBL insbesondere folgende Verbesserungen durchsetzen:

  • Neuer Kollektivvertrag zum 1. Januar 2012
    Der FHL-Kollektivvertrag ist mit Laufzeit bis zum 31. Dezember 2013 unterzeichnet worden.
  • Erhöhung des Urlaubsgeldes
    Das Urlaubsgeld wird ab dem Jahr 2013 um 19 Lohnpunkte erhöht (335€ bei Index- und Punktwertstand von Oktober 2012).
  • Anpassung der ersten Gehaltsstufe der Laufbahn OU 1.0 an den sozialen Mindestlohn
  • Allgemeinverbindlichkeit des Kollektivvertrags
    Die notwendigen Schritte betreffend den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des FHL-Kollektivvertrags werden endlich eingeleitet.
    Die Allgemeinverbindlichkeit des FHL-Kollektivvertrags umfasst sämtliche Krankenhäuser, die der FHL angeschlossenen Einrichtungen sowie die bei den Krankenhäusern eingerichteten Dienstleistungseinrichtungen zur gemeinsamen Nutzung (z.B. GIE Informatik).
  • Arbeitsplatzabsicherung und Arbeitsplatzgarantie
    Um die Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer gegenüber den gegenwärtigen Tendenzen hin zur Externalisierung von zahlreichen Leistungen der Krankenhäuser abzusichern, werden die Sozialpartner über eine sektorielle Beschäftigungsgarantie diskutieren.
    Diesbezüglich wird eine Plattform geschaffen, die sich mit der Definition und der Einführung einer solchen Beschäftigungsgarantie im Krankenhauswesen befassen wird.
  • Organisation der Arbeitszeit
    Die Obergrenze von  +/-10 Stunden im Rahmen der monatlichen Referenzperiode für Teilzeitarbeit wird adaptiert und an die tatsächliche Dauer der Arbeitsschicht angepasst werden (dies für sämtliche Teilzeitbeschäftigten mit Schichten von 6,8 oder 10 Stunden).
  • Vereinheitlichter Text und Übersetzung
    Die Parteien verpflichten sich zur Ausarbeitung einer vereinheitlichten Fassung des FHL-Kollektivvertrags mit deutscher Übersetzung.
  • Reform Öffentliche Dienste
    Gemäß Artikel 28 des Kollektivvertrags, vereinbaren die Parteien eine Impaktanalyse zur Reform im öffentlichen Dienst durchzuführen und diese fristgerecht im FHL-Kollektivvertrag umzusetzen.

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL
am 21. Dezember 2012