Kollektivabkommen unterzeichnet für die LIST-Mitarbeiter

LISTAm 18. Januar 2017 hat das „Luxembourg Institute of Science and Technology“ (LIST) ein Kollektivabkommen (K-Abk.) mit dem OGBL, Mehrheitsgewerkschaft in der Einrichtung, und dem LCGB unterzeichnet. Dieses erste Kollektivabkommen für das Institut ist ein der Rahmenvereinbarung (RV) untergeordnetes Abkommen für den öffentlichen Forschungssektor, die im Februar 2016 unterzeichnet worden war. Das K-Abk. regelt sämtliche Fragen, die im RV nicht behandelt wurden. Dies beinhaltet vor allem die Löhne und die Funktionsbeschreibungen, sowie die praktischen Prozeduren und Modalitäten, die sich auf verschiedene Punkte der RV beziehen, insbesondere die Arbeitszeitorganisation, die im Detail im K-Abk. geregelt ist.

Das Abkommen, das nach 18 Monaten Verhandlungen geschlossen wurde, wurde im besonderen Kontext der schwierigen Fusion der früheren CRP Gabriel Lippmann und CRP Henri Tudor, die zu einer Verschlimmerung der innerbetrieblichen Atmosphäre geführt hat. Gleichzeitig hatten die meisten Ex-Tudor- und Ex-Lippmann-Mitarbeiter seit 2012 keine Erhöhung ihres Grundlohns mehr erfahren. Daher wurde der Unterschied zu den anderen öffentlichen Forschungszentren und zur Uni Luxemburg immer größer, so dass die Löhne beim LIST zu denen wurden, die in Luxemburg im Forschungsbereich am wenigsten Anziehungskraft hatten. Darüber hinaus, hat die Einrichtung eines kohärenten Zahlungssystems zu dem Zeitpunkt der Fusion, zu einer Situation von starken Lohnunterschieden geführt, sogar für die Arbeitnehmer in gleicher Funktion und mit vergleichbaren Betriebszugehörigkeit und Kompetenzen.

Die Situation hat zur Kündigung von mehr als 120 Arbeitnehmern seit der Fusion Anfang 2015 geführt, danach kam es zum Abgang vom CEO Gabriel Crean im Oktober 2016. In diesem Kontext haben OGBL und LCGB eine substantielle Gehaltserhöhung gefordert, begleitet von Zusatzmaßnahmen, um die Lohnunterschiede zwischen den verschiedenen Kategorien von Arbeitsplätzen beim LIST zu reduzieren. Dies sollte es auch verhindern, dass es mit den Kündigungen weiterging und dazu beitragen, die betriebsinnere Stimmung zu beschwichtigen.

Die Patronatskommission, geleitet vom Übergangs-CEO Fernand Reinig, hat sich gegenüber diesen gewerkschaftlichen Forderungen offen gegeben, und es konnte zu einer Übereinkunft kommen, die es vorsieht, ein neues Schema der Funktionen nach Branche und Kategorie und beinhaltet drei getrennte Maßnahmen zur Lohnanpassung:

  1. ein „Aufholen“, das dazu gedacht ist, die fehlende periodische Wiederaufwertung seit 2012 zu kompensieren. Dies bringt Erhöhungen (bis zu dem maximalen Niveau der Funktion, das in gemeinsamem Einverständnis festgelegt wurde) von 5% für die Mitarbeiter, die vor 2013 eingestellt wurden, von 3,75%, für die Mitarbeiter die 2013 eingestellt wurden, von 2,5%, für die die 2014 eingestellt wurden und von 1,25%, für die die 2015 eingestellt wurden.
  2. eine Operation, genannt „cadrage 1“, die eine Erhöhung für sämtliche Mitarbeiter vorsieht, die sich unter dem neuen Lohnminimalniveau befanden, der für ihre Kategorie vorgesehen ist, um wenigstens dieses Niveau zu erreichen
  3. eine Operation, genannt „cadrage 2“, um die Ungleichheiten innerhalb einer selben Kategorie zu verringern

Diese drei Operationen zusammen werden substantielle Lohnerhöhungen für die große Mehrheit der LIST-Mitarbeiter mit sich bringen. Die vorgesehene Gesamtsumme für diese Erhöhungen liegt bei 7,2% der Lohnmasse.

Darüber hinaus wird vor dem 15. März 2017 eine einmalige und nicht wiederkehrende Leistungsprämie ausgezahlt. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 2% der Lohnmasse.

Über die Wiederaufwertung der Löhne und die Arbeitszeitorganisation hinaus, führt das K-Abk. eine Reihe von außergesetzlichen Vorteilen ein:

  • einen 13. Monat, der zusammen mit dem Dezemberlohn überwiesen wird
  • eine Bereitschaftsprämie von 25€ (Index 100) pro Bereitschaftsdienst
  • 32 Urlaubstage (laut Kollektivvertrag sind es mindestens 28). Bis zu 10 nicht genommene Urlaubstage können bis zum 31. Mai des darauffolgenden Jahres übertragen werden
  • 2 zusätzliche Urlaubstage für die Mitarbeiter, die über 60 Jahre alt sind
  • die Kostenübernahme für die individuelle Schutzkleidung durch den LIST
  • die Kostenübernahme für ein Jahresabo für die öffentlichen Verkehrsmittel (M-Pass), und die Bereitstellung eines Parkplatzes gegen Zahlung, M-Pass und Parkplatz sind nicht miteinander vereinbar.

Um die Lohnanpassung gleich ab der Überweisung des Januarlohns von 2017 zu ermöglichen, sind die Parteien sich einig geworden, die Gültigkeitsdauer des K-Abk. auf ein Jahr zu beschränken, und zwar vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017. Während dieser Periode werden die Gewerkschaften zusammen mit dem LIST die Punkte weiterverhandeln, die aufgeschoben wurden oder die noch auszubessern sind.

Die Gewerkschaften sind der Meinung, dass das erreichte Abkommen ein gutes Ergebnis ist und den LIST-Mitarbeitern ein starkes Signal sendet. Sie glauben, dass dieses Abkommen weitgehend dazu beitragen wird, dass das LIST aus der schwierigen Situation herauskommt, in dem es sich in den vergangenen Monaten befand. Sie hoffen, dass die Verhandlungen 2017 sich im gleichen Klima der Zusammenarbeit und mit dem gleichen Willen der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter abwickeln werden.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB
am 20. Januar 2017