Verteidigung der Grundfreiheiten

18. Februar 2015: Weltweiter Aktionstag für die Aufrechterhaltung des Streikrechts

droit_de_greve_vignetteDie Gewerkschaften OGBL und LCGB haben sich dem Appell des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) angeschlossen, der den 18. Februar 2015 zum „Weltweiten Aktionstag für die Aufrechterhaltung des Streikrechts“ erklärt hatte.

Das Streikrecht, das Organisationsrecht sowie das Recht auf kollektive Lohnverhandlungen gehören zu den Grundfreiheiten und zu den Menschenrechten. Diese Rechte sind in der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), in den Konventionen Nr. 87 und 98 der IAO, in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung sowie im Internationalen Pakt der Vereinten Nationen, der sich auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bezieht, festgehalten.

Doch ist die Internationale Arbeitskonferenz der IAO seit Juni 2012 in ihren Arbeiten blockiert, weil die Arbeitgeberorganisation es nachdrücklich ablehnt, dass das Streikrecht Teil der Konvention Nr. 87 der IAO ist. Die Arbeitgeber hindern die Konferenz der IAO daran Fälle von schwerwiegenden Verfehlungen zu analysieren, bei denen, in verschiedenen Fällen das Leben der Arbeitnehmer aufs Spiel gesetzt wurde. Sie bringen hierbei juristische Argumente vor, die gegen dieses jahrzehntelang anerkannte Grundrecht in den Schlussfolgerungen der IAO vorgehen.

Im März 2015 muss das Führungsorgan der IAO einen Entschluss fassen, um diesen Konflikt zu schlichten, der einen abschreckenden Einfluss auf den Überwachungsmechanismus der IAO seit Beginn des Konfliktes 2012 hatte. Wenn sie sich nicht einigen können, dann unterstützen OGBL und LCGB, dass der Internationale Gerichtshofs (IGH) um eine Meinung in dieser Affäre gebeten wird, wie dies von der Verfassung der IAO vorgesehen ist. Wenn eine Streitsache zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern oder Regierungen nicht bei der IAO beigelegt werden kann, muss der IGH damit befasst werden, und sollte den Streitfall schlichten. Jedoch ist es so, dass die Arbeitgebervereinigung es ablehnt, den IGH anzurufen. Sie wird dabei von einer Reihe von Regierungen unterstützt.

In diesem Zusammenhang haben OGBL und LCGB über ihr gemeinsames Europasekretariat am 3. Februar an die luxemburgische Regierung sowie an die luxemburgische Unternehmensvereinigung (UEL) geschrieben, um ihnen ihre ernsthaftesten Sorgen mitzuteilen, bezüglich der Konsequenzen einer In-Frage-Stellung des Streikrechts für die Arbeitnehmer. Sie haben die Regierung darum gebeten die Forderungen der Arbeitnehmervereinigung zu unterstützen, indem sie sich öffentlich dazu verpflichtet, das Streikrecht zu schützen, und im Streitfall den IGH anzurufen.

OGBL und LCGB warteten am vergangenen Dienstag immer noch auf eine Antwort sowohl von den Arbeitgebern als auch von der Regierung.